Hartmut Buchbinder

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Hartmut Buchbinder

Zollernstraße 10
52070 Aachen
Tel.: +49 (241) 51982222
Fax: +49 (241) 533190
E-Mail: Behindertenbeauftragter@Staedteregion-Aachen.de


Auf kommunaler Ebene werden unterschiedliche Wege eingeschlagen, um Menschen mit Behinderung im örtlichen Bereich Ansprechpartner zur Verfügung zu stellen. Teilweise werden Behindertenbeauftragte bestellt, die ihre Funktion ehrenamtlich ausüben. Oder es werden besondere Ausschüsse als Ansprechpartner für Menschen mit Behinderung geschaffen, in denen diese oder Vertreter von örtlichen Behindertenorganisationen mitwirken. Eine weitere Partizipationsmöglichkeit besteht darin, Menschen mit Behinderung oder Vertreter von Behindertenorganisationen in bestehende Fachausschüsse zu berufen, um auf diese Weise ortsnah und bürgerfreundlich die Menschen mit Behinderung in die kommunale Arbeit einzubinden und ihnen die Möglichkeit zu geben, ihre Interessen in die Arbeit der kommunalen Vertretung mit einzubringen.

Die örtlich gefundenen Lösungen sind recht unterschiedlich und vielfältig und somit ein Spiegelbild der Kommunalpolitik. Daraus resultierend gibt es keine einheitliche Tätigkeitsbeschreibung oder Empfehlung für die Organisationsform von kommunalen Behindertenbeauftragten. Dementsprechend unterschiedlich sind die Ausgestaltung dieser Aufgaben und die Ausstattung mit Kompetenzen.

Die nachfolgende Aufzählung zeigt die Bandbreite und die Befugnisse, mit der kommunale Behindertenbeauftragte unter anderem ausgestattet sind, auf:

  • Zugang zu allen Behörden, Dienststellen, Einrichtungen der Kommunen
  • Öffentlichkeitsarbeit in / ohne Absprache
  • Recht, Auskunft zu verlangen
  • Recht, Stellungnahmen zu erbitten
  • Informations- / Akteneinsichtsrecht
  • direktes Zugangsrecht zur Verwaltungsspitze
  • Rederecht in parlamentarischen Ausschüssen
  • Mitwirkungsrecht bei Magistrats-, Rats- und Kreistagsvorlagen
  • Rederecht im Kommunalparlament
  • Mitzeichnungsrecht bei Magistrats-, Rats- und Kreistagsvorlagen
  • Vetorecht gegenüber Entscheidungen der Verwaltung / des Kommunalparlaments

Organisation der Arbeit kommunaler Behindertenbeauftragter


Die Aufgaben von Behindertenbeauftragten gehen über eine Organisationseinheit der Verwaltung hinaus. Es handelt sich um Aufgaben, die die Zuständigkeit mehrerer Verwaltungsbereiche berühren. Darüber hinaus werden auch Bereiche außerhalb der Kommunalverwaltung in die Arbeit einbezogen, wie zum Beispiel die Bereiche Politik, freie Träger oder Selbsthilfegruppen. In einigen Ländern, wie zum Beispiel in Brandenburg, ist die Funktion des Behindertenbeauftragten mit der Funktion der Frauen-, und / oder des Ausländerbeauftragten zusammengelegt, was von den Behindertenbeauftragten als sehr ungünstig angesehen wird. Die Tätigkeit von Behindertenbeauftragten ist nicht auf eine Behindertengruppe allein bezogen, sondern berücksichtigt alle Menschen mit Behinderungen in einer Kommune. Wichtigste Aufgabe des Behindertenbeauftragten ist es, als Mittler zwischen der Behörde und der Bevölkerung zur Verfügung zu stehen.

Nachfolgend sind die Aufgabenschwerpunkte eines kommunalen Behindertenbeauftragten beispielhaft dargestellt.

1. Individuelle Beratung behinderter Menschen und ihrer Angehörigen

Die Beratung und Informationen von Menschen mit Behinderungen steht an erster Stelle der Tätigkeiten. Der Beauftragte stellt für behinderte Menschen eine Anlaufstelle vor Ort mit Wegweiserfunktion dar, um ratsuchenden Menschen an die für sie zuständige Stelle weiterzuleiten.

Zu den Aufgaben zählen unter anderem:

  • Anbieten von Sprechstunden zur Beratung von Menschen mit Behinderungen und deren Angehörigen
  • Beratung über Zuständigkeiten von Ämtern
  • Beratung in persönlichen Angelegenheiten
  • Beratung bei rechtlichen Fragen
  • Mithilfe bei der Formulierung von Eingaben und Anträgen in Fällen von Beschwerden oder Benachteiligungen

2. Die Beratung von Institutionen und die Koordination der Angebote vor Ort

Über die persönliche Beratung hinaus befassen sich kommunale Behindertenbeauftragte mit der Beratung von Wohlfahrtsverbänden und Behindertenverbänden sowie der Koordination der Angebote und Planungen unterschiedlicher Träger vor Ort.

Wichtigste Aufgaben sind dabei:

  • Aufzeigen von Versorgungslücken im Angebot der Hilfen für behinderte Menschen
  • Beratung und Übernahme von Koordinierungsaufgaben für einzelne Behindertenverbände
  • Förderung von Selbsthilfegruppen
  • Beratung von Selbsthilfegruppen
  • Konzeptionelle Beratung im Rahmen von Einrichtungsplanung der Behindertenhilfe
  • Koordination der Angebote privater und öffentlicher Träger
  • Abstimmung der Teilplanungen unterschiedlicher Träger
  • Beratung von Wohlfahrtsverbänden, Ärzten usw.
  • Mitarbeit in einer gemeinsamen Beratungsstelle verschiedener Rehabilitationsträger
  • Mitwirkung bei der Entstehung von Landesbehindertenplänen

3. Die Mitwirkung im Rahmen der kommunalen Behindertenplanung

Auch Planungsaufgaben gehören zum Aufgabenbereich der Behindertenbeauftragten wie beispielsweise die Erstellung eines Behindertenplanes. Der Behinderten- / Integrationsplan dient dazu, die Situation der in einer Gemeinde / Landkreis lebenden Menschen mit Behinderung möglichst detailliert darzustellen. Er soll die Zielsetzung der Behindertenhilfe konkretisieren und als Grundlage für eine Gesamtplanung dienen und stellt somit eine Ausgangslage für weitere zielgerichtete Planung dar.

Zu den wichtigsten Tätigkeiten im Bereich der Mitwirkung im Rahmen der kommunalen Behindertenplanung zählen:

  • Ermittlung der Zahlen behinderter Menschen vor Ort
  • Abstimmung und Einbindung des Angebots der Hilfen in das Gesamtangebot sozialer Dienstleistungen
  • Analyse des subjektiven Bedarfs der Menschen mit Behinderungen
  • Beteiligung behinderter Menschen an politischen Entscheidungen und Verwaltungsentscheidungen herbeiführen und gewährleisten
  • Planung von Maßnahmen und Angeboten der Behindertenhilfe
  • Beteiligung an der Flächen- und Bauplanung und an der Entwicklungsplanung
  • Anregung zur Neuanschaffung von Diensten und Einrichtungen
  • Verwaltungsinterne Abstimmung von Fachplanungen und Einzelressorts
  • Feststellung der Förderungswürdigkeit und von Einrichtungsstandorten
  • Evaluation der Planungserfolge
  • Beratung bei baulicher Gestaltung und Schaffung von Wohnraum für Menschen mit Behinderungen
  • Mitwirkung bei der Planung im Verkehrsbereich (öffentlicher Personennahverkehr) und der Infrastrukturgestaltung (z. B. Parkflächen, Schwimmbäder, Sportanlagen)
  • Erarbeitung rechtlicher Grundlagen

4. Mitwirkung in öffentlichen Gremien

Sehr unterschiedlich sind die Mitwirkungs- und Gestaltungsmöglichkeiten kommunaler Behindertenbeauftragter an politischen Gremien. Behindertenbeauftragt sind oftmals im Behindertenbeirat der Stadt oder im Ausschuss für Gesundheit und Soziales beteiligt.

Die wichtigsten Aufgaben in diesem Bereich sind:

  • Mitarbeit im Behindertenbeirat
  • Geschäftsführung des Behindertenbeirates
  • Mitarbeit in kommunalen Arbeitsgemeinschaften
  • Mitwirkung in parlamentarischen Gremien

5. Öffentlichkeitsarbeit und Fortbildung

Ein weiterer Aufgabenschwerpunkt der kommunalen Behindertenbeauftragten ist die Öffentlichkeitsarbeit. Dazu gehören:
  • Organisation von öffentlichen Veranstaltungen
  • Erstellen von Informationsmaterial
  • Organisation von Fortbildungen
  • eigenständige Durchführung von Fortbildungen
  • Förderung der Selbsthilfe

Es bestehen derzeit verschiedene Verfahrensweisen der Ansiedlung von kommunalen Behindertenbeauftragten in die Verwaltung. Einerseits ist eine Einbindung in den bestehenden inneren Behördenaufbau, zum Beispiel die Einordnung von Behindertenbeauftragten in das Sozialamt oder einem anderen Amt, möglich. Andererseits besteht die Möglichkeit einer Sonderstellung, zum Beispiel die Stab-Linien-Organisation. Dies bedeutet die Ansiedlung eines Amtsträgers außerhalb der Linie.
Beauftragte, die als Stabsstelle eingerichtet sind, unterstehen direkt der Verwaltungsspitze, d. h. je na Bundesland dem Bürgermeister bzw. Oberbürgermeister, dem Gemeindedirektor, Stadtdirektor, Oberstadtdirektor, Sozialdezernenten und in Landkreisen dem Landrat bzw. Oberkreisdirektor.

Die äußeren Rahmenbedingungen können somit einen großen Einfluss auf die Handlungsmöglichkeiten kommunaler Behindertenbeauftragter haben. So kann die Wirksamkeit der Arbeit von Behindertenbeauftragten zum Beispiel davon abhängen, wie viel Zeit für die Ausführung dieses Amtes zur Verfügung steht, welchem Ressort innerhalb der Verwaltung die Stelle zugeordnet ist oder wie viele Mitarbeiter die Arbeit unterstützen. Besonders der Status eines kommunalen Behindertenbeauftragten ist von großer Bedeutung, um die vielfältigen Aufgaben zu bewältigen. Mit der Benennung eines hauptamtlichen Behindertenbeauftragten dokumentiert eine Kommune, dass sie dieser Tätigkeit hohe Priorität zumisst und zu einer Verbesserung der Lebenssituation Betroffener beitragen möchte. Das Aufgabenfeld eines Behindertenbeauftragten ist so umfassend, dass diese Arbeit nur schwer ehrenamtlich zu leisten ist. Ehrenamtliche Behindertenbeauftragte werden oft spät über Verwaltungsvorgänge informiert und können somit nicht rechtzeitig ihre Stellungnahme abgeben. Die Befürworter von ehrenamtlichen Behindertenbeauftragten heben dagegen besonders ihre unabhängige Position heraus. Ein hauptamtlich tätiger Behindertenbeauftragter hat zudem die Möglichkeit eines angemessenen Arbeitsplatzes mit entsprechender Materialausstattung zu erhalten. Die finanziellen Mittel, die einem kommunalen Behindertenbeauftragten zur Verfügung stehen, sind von Kommune zu Kommune unterschiedlich und so stehen nicht allen Behindertenbeauftragten eigene Haushaltsmittel zur Verfügung, die z. B. zur Förderung von Selbsthilfegruppen und für die Öffentlichkeitsarbeiten genutzt werden können.