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Infektionsschutz in Gemeinschaftseinrichtungen

Aktuelle Infos zum Umgang mit dem Corona-Virus finden Sie auf der Internetseite der StädteRegion. Dort befinden sich in der rechten Spalte u.a. Listen mit häufig gestellten Fragen (FAQs) zum Corona-Virus für Kitas und Schulen. Diese sind in mehreren Sprachen und in leichter Sprache verfügbar.

 

Oft ist es schwierig zu entscheiden, ob ein Kind nach einer Erkrankung wieder in die Kita oder Schule darf. Hierzu gibt es jedoch Richtlinien. Generell dürfen Kinder nicht die Kita oder die Schule besuchen, wenn sie eine ansteckende Krankheit haben. Darüber hinaus müssen die Erziehungsberechtigten die Kita bzw. Schule informieren um welche Erkrankung es sich handelt.

Als Download finden Sie in der rechten Spalte einige Informationsbroschüren.

Die Elterninformation "Krank in Kita und Schule" informiert zu den Regelungen des Infektionsschutzgesetzes bei ansteckenden Krankheiten, ebenso wie die "Wiederzulassungstabelle für Kindertagesstätten und Schulen". Der Informationsbroschüre können Sie entnehmen, wann Ihr Kind nach einer Erkrankung die Kita oder Schule wieder besuchen darf.


Zusätzlich finden Sie noch Informationen zum Umgang mit Kopflaus- und Krätzmilbenbefall.