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01.01.1972: Der Kreis Monschau wird aufgelöst

Zum 01. Januar 1972 wird das Gesetz zur kommunalen Neugliederung des Aachener Raumes, das „Aachen Gesetz“ wirksam. Der Kreis Monschau wird aufgelöst und geht nahezu vollständig im neuen Kreis Aachen auf. Das Monschauer Kreisgebiet wird in die vergrößerten Kommunen Roetgen, Simmerath und Monschau eingeteilt.

Die vorherigen Bestrebungen der Monschauer Kreisverwaltung und des Kreistages zur Bildung eines „Eifelkreises“, der sich aus den Kreisen Monschau und Schleiden sowie den Gemeinden Veytal und Bad Münstereifel, Nideggen und Abenden zusammensetzen sollte, fanden in Düsseldorf kein Gehör.

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