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Elternbeiträge für die Inanspruchnahme eines Platzes in einer Kindertageseinrichtung oder in Kindertagespflege

Einkommensbelege einreichen

Aus Gründen des Datenschutzes und um sicherzustellen, dass uns Ihre Einkommensbelege auch tatsächlich erreichen, können wir keine Unterlagen mehr per  e-Mail annehmen.

Wir haben daher eine Möglichkeit zum Hochladen von Dokumenten über das Serviceportal NRW geschaffen.

Nach einer kurzen Registrierung kann das Serviceportal für diese und viele andere Dienstleistungen genutzt werden.

Mit mobilen Geräten (z.B. iOS, Android) können auch bequem Fotos von Belegen eingereicht werden. Bitte achten Sie darauf, dass die Fotos gut lesbar sind!

Den Link zum Serviceportal finden Sie am Ende dieser Seite!

Grundsätzliches

Die StädteRegion Aachen erhebt für ihren Jugendamtsbereich (Baesweiler, Monschau, Roetgen und Simmerath) von den Eltern öffentlich-rechtliche Beiträge für den Besuch der Kindertageseinrichtungen.

Der Beitrag richtet sich nach der gebuchten Betreuungszeit (25, 35 oder 45 Stunden), dem Alter der Kinder ("U3" oder "Ü3") und dem Einkommen.

Bei der Aufnahme und danach auf Verlangen müssen Eltern Ihr Einkommen durch eine "Verbindliche Erklärung" angeben und mit Belegen nachweisen.

Maßgebliches Einkommen ist das Jahresbrutto laut Steuerbescheid abzüglich Werbungskosten und zuzüglich Lohnersatzleistungen (Krankengeld, Elterngelt, Arbeitslosengeld u.s.w.) und zuzüglich anderen Einkommensarten (selbständige Arbeit, Vermietung und Verpachtung, Kapitalerträge u.s.w.).

Verluste aus anderen Einkommensarten können nicht abgezogen werden.

Die Festsetzung erfolgt zunächst vorläufig aufgrund der von Ihnen gemachten Angaben.

Für die endgültige Festsetzung ist jeweils der Steuerbescheid des abgelaufenen Jahres -vollständig, d.h. mit allen Seiten- einzureichen.

Auch wenn kein Einkommen bezogen wird, müssen die Angaben zur Person in der Verbindlichen Erklärung ausgefüllt und unterschrieben werden.

Lohnersatzleistungen und Kinderbetreuungskosten

Auch Lohnersatzleistungen, die steuerfrei gewährt werden, aber dem Progressionsvorbehalt unterliegen (Elterngeld, Krankengeld, Arbeitslosengeld, Renten usw.) gehören zum Einkommen.

Kinderbetreuungskosten können vom Einkommen abgezogen werden.

Die Höhe der Lohnersatzleistungen und der Kinderbetreuungskosten stellt das Finanzamt im Steuerbescheid fest.

Daher empfehlen wir, dass Sie für jedes Jahr den Steuerbescheid (mit allen Seiten) unaufgefordert einreichen, damit der Beitrag überprüft werden kann.

Kontakt

Kindertagesbetreuung - Elternbeiträge
Zollernstraße 10
52070 Aachen

Ansprechpartner/-innen

Elternbeiträge Baesweiler - Kitas StädteRegion

Frau Claudia Vaaßen
Tel: +49 241 5198-2556

Elternbeiträge Baesweiler - kirchliche Träger & DRK

Frau Franziska Plum
Tel: +49 241 5198-2161

Elternbeiträge Eifel - Kitas StädteRegion

Frau Marion Elbnick
Tel: +49 241 5198-5205

Elternbeiträge Eifel - freie Träger & Kindertagespflege

Frau Pamela Klee
Tel: +49 241 5198-5103