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Beitragsbefreiungen für Kindertagesbetreuung in Baesweiler, Monschau, Roetgen und Simmerath

Das Amt für Kinder, Jugend und Familie der StädteRegion Aachen erhebt die Beiträge zu den Kindertageseinrichtungen und zur Kindertagespflege in Baesweiler, Monschau, Roetgen und Simmerath.

Aufgrund des „Gute-KiTa-Gesetzes“ des Bundes haben Eltern ab dem 01.08.2019 die Möglichkeit, sich vom Elternbeitrag befreien zu lassen, wenn Sie zu folgendem Personenkreis gehören:

Eltern, die

 

  • Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch („Hartz IV“, „Arbeitslosengeld II“),
  • Hilfe zum Lebensunterhalt bzw. zur Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch,
  • Kinderzuschlag gemäß § 6a des Bundeskindergeldgesetz,
  • Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz oder
  • Leistungen nach den §§ 2 und 3 des Asylbewerberleistungsgesetzes

erhalten.

Die Beitragsbefreiung kann durch Vorlage der jeweils gültigen Bescheide für die genannten Leistungen und Angabe des Aktenzeichens der Elternbeitragsstelle beantragt werden.

Die Unterlagen sollten möglichst elektronisch über das Bürgerportal <link https: bportal.staedteregion-aachen.de staedteregion-a-z egov-bis-search service _blank external-link-new-window internal link in current>unter folgenden Link eingereicht werden.

Alternativ ist die Zusendung per Post möglich an:

StädteRegion Aachen
51.1 – Kindertagesbetreuung
Zollernstraße 10
52070 Aachen

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass dieser Weg nur für die Kindertagesbetreuung in den Städten Baesweiler und Monschau sowie den Gemeinden Roetgen und Simmerath gilt.

Eltern aus anderen Städten und Gemeinden wenden sich bitte an das örtlich zuständige Jugendamt.

Kontakt

Kindertagesbetreuung
Zollernstraße 10
52070 Aachen

Ansprechpartner/-innen

Frau Alexandra Theuwis
Tel: +49 241 5198-2502
Fax: +49 241 5198-82502
alexandra.theuwis@staedteregion-aachen.de

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