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Für die vorläufige Festsetzung benötigen wir folgende Unterlagen:
- Verbindliche Erklärung zum Einkommen der Eltern
- Bitte die Angaben zur Person (Eltern und Kind(er)) vollständig ausfüllen
- Unterschrift und Datum nicht vergessen
und
- den letzten vorliegenden Einkommensteuerbescheid (vollständig - alle Seiten) vom Finanzamt
oder:
- Elektronische Lohnsteuerbescheinigungen, Gehaltsnachweise/ Verdienstabrechnungen der letzten 3 Monate (ebenfalls bei geringfügiger Beschäftigung – „Minijob“
sowie immer, falls zutreffend:
- Elterngeld-, Krankengeld-, Rentenbescheide oder Bescheide über andere Lohnersatzleistungen
- Nachweise über Unterhaltsleistungen für ihr Kind oder für Sie selbst (Bescheide bzw. Urteile)
- Bescheide über Arbeitslosengeld I von der Bundesagentur für Arbeit.
Beitragsfreiheit kann gewährt werden, wenn Sie uns vorlegen:
- Bescheide über Wohngeld, Kinderzuschlag, Arbeitslosengeld II oder Asylbewerberleistungen
Sollten Sie ein gemeinsames Brutto–Jahreseinkommen über 73626,00 € erzielen, dann benötigen wir keine Nachweise. In diesem Fall bitte in der Einkommenserklärung entsprechend kenntlich machen! Bitte die Angaben zur Person (Eltern und Kinder) in jedem Fall vollständig angeben.
Ermittelt wird das vorläufige/voraussichtliche gemeinsame Brutto-Jahreseinkommen. Eine endgültige Festsetzung der Elternbeiträge für vergangene Betreuungsjahre ist erst nach Vorlage Ihres Einkommensteuerbescheids (alle Seiten!) für das jeweilige Kalenderjahr möglich. Bitte reichen Sie diese Bescheide nach, sobald es Ihnen möglich ist. Sie erhalten dann einen endgültigen Festsetzungbescheid.
Zuviel gezahlte Beiträge werden erstattet, zu wenig gezahlte nachgefordert.
Bürgerportal

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Ansprechpartner/-innen
Frau Alexandra Theuwis
Tel: +49 241 5198-2502
alexandra.theuwis@staedteregion-aachen.de
Raum: F 064
Frau Andrea Ehrich
Tel: +49 241 5198-2161
andrea.ehrich@staedteregion-aachen.de
Raum: F 064