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Erlaubnis zur Kindertagespflege

Mit Erlass des Gesetzes zur Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe (KICK) hat der Gesetzgeber die Kindertagespflege unter bestimmten Voraussetzungen erlaubnispflichtig gemacht und beabsichtigt damit eine Sicherung der pädagogischen Qualität sowie des Kindesschutzes.

Einer Erlaubnis bedürfen Tagespflegepersonen, wenn sie Kinder

  • außerhalb ihres Elternhauses,
  • mehr als 15 Stunden wöchentlich,
  • gegen Entgelt,
  • länger als 3 Monate, 

betreuen wollen.  

Die Erlaubnis wird nur auf Antrag erteilt. 

Das Jugendamt der StädteRegion Aachen überprüft die persönliche und fachliche Eignung sowie die vorhandenen Räumlichkeiten und stellt notwendige Qualifizierung sicher.

Kontakt

Kindertagesbetreuung
Zollernstraße 10
52070 Aachen

Ansprechpartner/-innen

Fachreferentin für Kindertagespflege

Frau Claudia Krey
Tel: +49 241 5198-2124
claudia.krey@staedteregion-aachen.de

Sachbearbeiterin Finanzierung

Frau Pamela Klee
Tel: +49 241 5198-5103
pamela.klee@staedteregion-aachen.de