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Neue Jugendhilferichtlinien

Die Jugendämter der Städte Aachen, Alsdorf, Eschweiler, Herzogenrath, Stolberg, Würselen und der StädteRegion Aachen haben die seit 01.01.2016 geltenden Richtlinien über Art und Umfang der von der Jugendhilfe zu gewährenden finanziellen Leistungen überarbeitet und um neue Regelungen ergänzt. Im Sinne einer möglichst einheitlichen Regelung im gesamten Gebiet der Städteregion und unter dem Gesichtspunkt einer engeren Kooperation untereinander wurde der Wunsch des Jugendamtes der Stadt Aachen, sich an der Überarbeitung und Neufassung wieder zu beteiligen, von allen Jugendämtern begrüßt.

Gemeinsames Ziel der Jugendämter war die Aktualisierung der Ausgestaltung von Leistungen und anderen Aufgaben der Kinder- und Jugendhilfe nach einheitlichen Maßstäben, soweit kommunale Besonderheiten im Einzelfall nicht abweichende Regelungen erfordern.

Vor diesem Hintergrund und aufgrund des § 71 Abs. 3 SGB VIII i. V. m § 6 Abs. 2 der Satzung für das Jugendamt der StädteRegion Aachen vom 12.11.2009 in der Fassung der 3. Änderungssatzung vom 18.06.2015 hat der Kinder- und Jugendhilfeausschuss in seiner Sitzung am 10.03.2022 die nebenstehenden Richtlinien beschlossen.

Die Richtlinien treten am 01.07.2022 in Kraft; gleichzeitig treten die Richtlinien in der Fassung vom 01.01.2016 außer Kraft.

 

Kontakt

Amt für Kinder, Jugend und Familie
Zollernstraße 10
52070 Aachen
Tel: +49 241 5198-2478

jugendamt@staedteregion-aachen.de