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Ergebnisberichte nach dem WTG

Nachfolgend finden sie die Ergebnisberichte der nach dem Wohn- und Teilhabegesetz geprüften Angebote.

Rechtsgrundlage für die Prüfungen und die Veröffentlichung sind der § 14 des Wohn- und Teilhabegesetzes und die §§  4 und 5 der Durchführungsverordnung zum WTG. Die Inhalte dieses Ergebnisberichtes sind durch den Gesetzgeber landeseinheitlich vorgegeben.
Der Ergebnisbericht bleibt zwei Jahre öffentlich und wird zum auf diesen Zeitraum folgenden 01. Oktober wieder aus dem Internet entfernt. 
Die Prüfergebnisse werden in drei Stufen abgebildet:

  • Mängelfreiheit,
  • geringfügige Mängel oder
  • wesentliche Mängel.

Um einen geringfügigen Mangel handelt es sich, wenn zur Behebung des festgestellten Defizits eine Beratung oer Empfehlung der WTG-Behörde/Heimaufsicht ausreicht. Ein wesentlicher Mangel liegt immer dann vor, wenn die Heimaufsicht eine rechtliche verpflichtende Anordnung erlassen muss.