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Stärkungspakt NRW - gemeinsam gegen Armut

Mit dem „Stärkungspaket NRW – gemeinsam gegen Armut“ stellt das Land NRW den Kommunen 150 Mio. € zur Verfügung, um unbürokratisch die finanziellen Mehrbelastungen der Einrichtungen der sozialen Infrastruktur in den Kommunen aufgrund steigender Energiepreise sowie der hohen Inflation abzufedern. Zur Aufrechterhaltung des Betriebs von Einrichtungen der sozialen Infrastruktur sowie zur Anpassung an die erhöhte Nachfrage können für den Zeitraum von Januar bis Dezember 2023 Unterstützungsleistungen gewährt werden.

Mit diesem Programm können Einrichtungen der sozialen Infrastruktur bei der Finanzierung ihrer laufenden Ausgaben unterstützt werden, z.B. Miet- und Mietnebenkosten, Strom – und Heizkosten, Müllentsorgung, Reinigungs- und Desinfektionsmittel, Einmal- oder Mehrweggeschirr, Honorarausgaben für Fachkräfte.

Sofern eine Vollfinanzierung über eine Drittmittelförderung besteht, sind die Einrichtungen nicht antragsberechtigt.

Die StädteRegion Aachen und die Kommunen haben entsprechende Mittel vom Land NRW erhalten, die nun an Einrichtungen der sozialen Infrastruktur weitergeleitet werden sollen.

Aktuelle Informationen finden Sie auf der Internetseite zum Stärkungspakt des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen.

Mit den städteregionalen Kommunen wurde vereinbart, dass Träger und Anbieter der sozialen Infrastruktur, deren Angebot sich bewusst an Menschen mehrerer Kommunen richtet, bei der StädteRegion einen Antrag stellen können und Träger und Anbieter, die ausschließlich lokal tätig sind, bei der jeweiligen Kommune einen Antrag stellen können.

Für die StädteRegion Aachen können interessierte Einrichtungen mit dem Vordruck „Bedarfsanmeldung“ bis zum 30.06.2023 einen Antrag unter staerkungspakt@staedteregion-aachen.de einreichen.

Der Städteregionstag wird am 28.09.2023 über die Verteilung der zur Verfügung stehenden Mittel entscheiden. Anschließend werden die Einrichtungen entsprechend informiert.
Einrichtungen, die Gelder aus dem „Stärkungspakt NRW“ erhalten haben, müssen bis zum 29.02.2024 den Vordruck „Verwendungsnachweis“ bei der StädteRegion Aachen unter staerkungspakt@staedteregion-aachen.de einreichen.

Kontakt:
A 50 Amt für Soziales und Senioren
Zollernstr. 10
52070 Aachen
staerkungspakt@staedteregion-aachen.de

 

Kontakt

Amt für Soziales und Senioren
Zollernstraße 10
52070 Aachen

soziales@staedteregion-aachen.de

Ansprechpartner/-innen

Frau Martina Bücken
Tel: +49 241 5198-5075

Frau Ute Schreiber
Tel: +49 241 5198-5088