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Balkonsteckersolaranlagen für Sozialwohnungen

Ein neues Förderprogramm richtet sich an Vermieter und Wohnungsbaugesellschaften - hier bekommen Sie alle Informationen.

Das Land NRW stellt im Rahmen des „Stärkungspakts Nordrhein-Westfalen – gemeinsam gegen Armut“ für das Jahr 2023 rund 150 Millionen Euro zur Verfügung, um die deutschlandweit gestiegenen Preise für Energie und Lebensmittel abzufedern. Die StädteRegion Aachen hat rund 930.000 Euro aus diesem Programm erhalten. Neben der Förderung der sozialen Einrichtungen legt die StädteRegion Aachen ein Förderprogramm für Steckersolaranlagen für Sozialwohnungen auf.

Mit vergleichsweise kleinen Beträgen können bereits einzelne Module angeschafft werden und müssen einfach nur in eine entsprechende Steckdose eingesteckt werden. Mit dieser einfachen und unkomplizierten Methode kann ökologisch nachhaltig und klimaneutral Strom produziert werden.

Nach den Förderrichtlinien der StädteRegion Aachen können Vermieter von Sozialwohnungen, die Anlagen anschaffen und installieren und dafür einen 100%igen Zuschuss erhalten. Der Erlös der Stromproduktion kommt dem Mieter zugute.

Die Bedingungen für das Förderprogramm sind einfach: Vermieter von Sozialwohnungen wie z. B. Wohnungsbaugesellschaften können bei der StädteRegion einen schriftlichen Antrag stellen. Dieser muss erläutern, welche Anlagen an welcher Wohnung errichtet werden sollen. Voraussetzung ist, dass mindestens eine noch 5 Jahre gültige Bindung als Sozialwohnung besteht oder vom Vermieter zugesichert wird. Gefördert werden Anlagen bis zu einem Anschaffungswert von netto 800 Euro. Die Installationskosten werden ebenfalls übernommen, dürfen die Anschaffungskosten jedoch nicht überschreiten. Ein Antrag kann gestellt werden unter staerkungspakt@staedteregion-aachen.de.

Kontakt

Amt für Soziales und Senioren
Zollernstraße 10
52070 Aachen

soziales@staedteregion-aachen.de

Ansprechpartner/-innen

Frau Martina Bücken
Tel: +49 241 5198-5075

Frau Ute Schreiber
Tel: +49 241 5198-5088