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Das 2021 neu eingeführte Animal Health Law ist die rechtliche Grundlage für eine europaweite Seuchenbekämpfung. Die Einteilung erfolgt nun nach Kategorien.


A-    Seuchen sind Seuchen, die normalerweise nicht in der Union auftreten und für die unmittelbare Tilgungsmaßnahmen ergriffen werden müssen, sobald sie nachgewiesen werden.


B-    Seuchen sind Seuchen, die in allen Mitgliedstaaten bekämpft werden müssen, mit dem Ziel, sie in der gesamten Union zu tilgen.


C-    Seuchen sind Seuchen, die für einige Mitgliedstaaten relevant sind und für die Maßnahmen getroffen werden müssen, damit sie sich nicht in anderen Teilen der Union ausbreiten, die amtlich seuchenfrei sind oder in denen es Tilgungs¬programme für die jeweilige gelistete Seuche gibt.


D-    Seuchen sind Seuchen, gegen die Maßnahmen getroffen werden müssen, um ihre Ausbreitung im Zusammenhang mit dem Eingang in die Union oder mit Verbringungen zwischen den Mitgliedstaaten zu verhindern.


E-    Seuchen sind Seuchen, die innerhalb der Union überwacht werden müssen.

Ziel der Tierseuchenbekämpfung ist die Verhütung und Bekämpfung von übertragbaren Seuchen und Tierkrankheiten im Inland sowie die Abwehr der Einschleppung dieser Krankheit aus dem Ausland. Die Bekämpfung ist eine Gemeinschaftsaufgabe von Veterinärverwaltung, Tierhalter und allen Personen die mit Tieren umgehen. Die Mitarbeit im Seuchenfall ist die Grundvoraussetzung für eine erfolgreiche Tierseuchenbekämpfung.
So sind Tierhalter verpflichtet, vor Beginn ihrer Tätigkeit die Haltung von Rindern, Schweinen, Schafen, Ziegen, Einhufern (Pferde, Esel, Zebras und Kreuzungen), Geflügel (Hühner, Enten, Gänse, Fasane, Perlhühner, Rebhühner, Tauben, Truthühner, Wachteln, Laufvögel), Bienenvölkern und Aquakulturen bei der Tierseuchenkasse anzuzeigen. Diese registrierten Betriebe unterliegen zur Seuchenprophylaxe je nach Tierart unterschiedlichen Reihenuntersuchungen oder Impfmaßnahmen. So müssen beispielsweise alle Rinder regelmäßig auf Brucellose, Leukose und BHV1-Infektionen untersucht werden und Hühner und Puten regelmäßig gegen die Atypische Geflügelpest (Newcastle Disease) geimpft werden.

Im Falle eines Seuchenausbruches können zur schnellstmöglichen Bekämpfung der Krankheit weitergehende Maßnahmen angeordnet werden. Dies kann je nach Krankheit eine Betriebssperre, ein Abgabeverbot von Tieren, die Einrichtung eines Sperrgebietes oder weitergreifende Maßnahmen zur Folge haben.

Besonders überwacht wird der grenzüberschreitende Tierverkehr. Tiere dürfen aus EU-Mitgliedsstaaten oder aus Drittländern nur verbracht oder eingeführt werden, wenn eine entsprechende Gesundheitsbescheinigung der Ursprungsbehörde vorliegt.

Ähnliches gilt auch im Reiseverkehr mit Haustieren. Hier sind die besonderen Vorschriften der Bestimmungsländer zur Tollwut und anderen ansteckenden Krankheiten zu beachten. Auch das Verbringen oder Einführen von Haustieren nach Deutschland ist mitunter an strenge Vorschriften geknüpft.

Auf der städteregionalen Internetseite des Amtes für Verbraucherschutz, Tierschutz und Veterinärwesen sind einige Informationen zu den oben aufgeführten Themen zusammengefasst.

 

 

Kontakt

Amt für Verbraucherschutz, Tierschutz und Veterinärwesen
Carlo-Schmid-Straße 4
52146 Würselen
Tel: +49 241 5198-3949
Fax: +49 2405 95018

vetamt@staedteregion-aachen.de

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