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Reisen mit Hund und Katze innerhalb der EU

 

Voraussetzung für das innergemeinschaftliche Verbringen des eigenen Hundes oder der eigenen Katze in anderes EU-Land bzw. aus einem anderen EU-Land nach Deutschland ist, dass die Tiere einen gültigen EU-Heimtierausweis besitzen. Dieser wird vom Tierarzt ausgestellt, nachdem das Tier eindeutig und dauerhaft durch die Implantation eines Mikrochips gekennzeichnet wurde und eine gültige Tollwutschutzimpfung erhalten hat. Wichtig ist, dass der Heimtierausweis vollständig ausgefüllt ist und dass die Kennzeichnung (vor oder gleichzeitig) mit der Tollwutimpfung erfolgte.

Da eine Tollwutimpfung erst nach 21 Tagen einen Schutz vor der Erkrankung bietet, muss die Impfung mindestens 21 Tage vor dem Grenzübertritt durchgeführt werden. Der Gültigkeitszeitraum, den der Impfstoffhersteller für eine Wiederholungsimpfung angibt und der vom Tierarzt in den Heimtierausweis eingetragen wird, darf nicht überschritten sein.

Hunde- und Katzenwelpen können frühestens ab einem Alter von 12 Wochen gegen Tollwut geimpft werden. Für Welpen gelten jedoch die gleichen Bedingungen wie für erwachsene Tiere, das heißt, ein Welpe kann daher frühestens mit 15 Wochen in die BRD eingeführt werden (12 Wochen + 21 Tage).
Diese Regelung gilt derzeit ebenfalls in den meisten unserer EU-Nachbarländern. Informieren Sie sich deshalb unbedingt vorab, ob Ihr Reiseland eine Ausnahmeregelung für die Einreise von jungen Heimtieren ohne gültige Tollwutimpfung getroffen hat, wenn Sie mit Ihrem Welpen reisen möchten oder Ihn aus anderen Gründen in ein EU-Nachbarland verbringen möchten!

Einige EU-Länder (Großbritannien, Nordirland, Irland, Malta, Finnland) sowie das "Drittland" Norwegen schreiben bei der Einreise von Hund und Katze eine Bandwurmbehandlung frühestens 120 Stunden und spätestens 24 Stunden vor dem Zeitpunkt Ihrer geplanten Einreise vor. Diese ist vom niedergelassenen Tierarzt durchzuführen und durch diesen im Heimtierausweis zu dokumentieren.

Sollten Sie mit mehr als fünf Tieren reisen oder Tiere zum Zwecke des Verkaufs über die Grenze verbringen, gelten besondere Anforderungen, die Sie gerne bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des hiesigen Amtes erfragen können.

Bitte informieren Sie sich vor Reiseantritt über die jeweiligen Bestimmungen des Reiselandes zu den dort nach dem jeweiligen Landesrecht verbotenen Hunderassen.
Bitte beachten Sie, dass die Einreise mit Hunden der Rassen Pitbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Bullterrier, Staffordshire Bullterrier und deren Kreuzungen nach Deutschland verboten ist. Die Wiedereinreise mit dem eigenen Hund einer gelisteten Rasse, einem Hund, der also bereits in Deutschland gemeldet ist, ist jedoch erlaubt. Bitte führen Sie daher die entsprechenden Unterlagen mit sich.

Weiterführende Informationen finden Sie auch auf den Seiten des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft unter "artgerechte Tierhaltung/Haus und Zootiere".

 

Kontakt

Amt für Verbraucherschutz, Tierschutz und Veterinärwesen
Carlo-Schmid-Straße 4
52146 Würselen
Tel: +49 241 5198-3949
Fax: +49 2405 95018

vetamt@staedteregion-aachen.de