Breadcrumb

Aufnahme von jagdbarem Wild


Vor der Aufnahme von jagdbarem Wild (z. B. Hasen, Kaninchen, Rehwild, Marder, Füchse, Wildschweine) aus der Natur ist in jedem Fall der zuständige Revierinhaber (Jagdpächter) zu kontaktieren (Kontaktdaten erhalten sie bei der Polizei). Unkontrollierte Entnahme von jagdbarem Wild gilt als Wilderei und ist eine Straftat.

Informationen zu den jagdbaren Tierarten finden Sie unter: https://ljv-nrw.de/tiere/ 

Ansprechpartner/-innen