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Verkehrsunfall mit Wildtieren

 

Im Straßenverkehr verletzte Tiere sind in der Regel so schwer angefahren, dass eine Genesung des Tieres in der Regel scheitert. Auch wenn äußerlich keine Verletzungen zu erkennen sind, so sind doch die inneren Verletzungen in der Regel so schwer, dass ein Weiterleben nur mit erheblichen Schmerzen, Leiden und Schäden verbunden ist. Ansprechpartner dafür sind die Polizei, der zuständige Revierinhaber (zu erfragen bei der Polizei) und der Tierarzt/Tierklinik, um das Tier von seinen Leiden zu erlösen. Verkehrsteilnehmer, die einen Unfall mit Schalenwild verursachen (z.B. Rehwild, Rotwild, Damwild, Wildschweine), sind verpflichtet, diesen bei der zuständigen Polizeidienststelle zu melden.

 

Ansprechpartner/-innen