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Verletzte Wildtiere


Für verletzte, geschwächte oder unterkühlte Wildtiere, die von Personen mitgenommen werden, gilt auch die Verantwortung der aufnehmenden Person für das Tier. Denn wer Wildtiere aufnimmt, ist verantwortlich für eine art-, fach- und tierschutzgerechte Aufzucht, Haltung, Unterbringung, Auswilderung und auch die tierärztliche Versorgung. Auch für die anfallenden Kosten - inclusive der Tierarztrechnung - sind dann zu tragen.

Der Tierarzt kann klären, ob und welche Behandlung das Tier erhalten muss, um zu genesen. Sollten die Verletzungen so gravierend sein, dass es nicht mehr freigelassen werden und ein artgerechtes Leben führen kann, ist es besser, das Tier einzuschläfern und sein Leiden zu verkürzen. Aber auch, um für den Menschen ansteckende Krankheiten auszuschließen (z.B. Fledermaustollwut, Parasiten, Zoonosen) ist eine tierärztliche Untersuchung vorgeschrieben.
 

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