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Das Bundesverfassungsgericht hat im Jahr 2018 entschieden, dass die Grundsteuer ab 2025 nicht mehr nach den bisherigen Einheitswerten erhoben werden darf. Ausschlaggebend für das Urteil des Bundesverfassungsgerichts waren die Ungleichbehandlungen bei der Besteuerung des Grundvermögens, weil über einen langen Zeitraum keine Aktualisierung der Besteuerungsgrundlagen stattgefunden hat.
Der Hauptfeststellungszeitpunkt, für den die neuen Grundsteuerwerte erstmalig festgelegt werden, ist der 1. Januar 2022.
Die Landesfinanzverwaltung Nordrhein-Westfalen bietet verschiedene Wege an, auf denen Sie sich über die Grundsteuerreform und der Anwendung der Bodenrichtwerte im Zusammenhang mit der Grundsteuer informieren können:
Informationen auf der Internetseite der Finanzverwaltung NRW
Die Finanzverwaltung NRW hat unter www.finanzverwaltung.nrw.de/Grundsteuerreform (siehe "Links") eine Internetseite mit Informationen zu der Grundsteuerreform eingerichtet.
Grundsteuerportal
Die Finanzverwaltung NRW hat ein Grundsteuerportal (Start des Portals: siehe "Links") eingerichtet, in dem Sie alle Informationen, die für Ihr Grundstück vorliegen, einsehen können (unter anderem Bodenrichtwerte). Unter www.finanzverwaltung.nrw.de/einfach-erklaert-das-grundsteuerportal (siehe "Links") finden Sie Erklärvideos und Anwendungshinweise zum Grundsteuerportal.
Grundsteuer-Hotline
Die lokalen Finanzämter haben Telefon-Hotlines einrichtet, an der Fragen zur Anwendung der Bodenrichtwerte im Zusammenhang mit der Grundsteuer und weitergehende Fragen zur Feststellung der neuen Grundsteuerwerte beantwortet werden.
Die lokalen Finanzämter Aachen-Stadt und Aachen-Kreis erreichen Sie unter der Grundsteuer-Hotline 0241/469-1959 (Erreichbarkeit: Montag bis Freitag von 9 bis 18 Uhr).
Allgemeine Informationen zu den Bodenrichtwerten
Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte in der Städteregion Aachen hat flächendeckend für das Gebiet der Städteregion Aachen Bodenrichtwerte zum Stichtag 01.01.2022 beschlossen und veröffentlicht. Diese Bodenrichtwerte sind eine der Informationen, die zur Feststellung der Grundsteuer durch die Finanzverwaltung herangezogen werden. Die Bodenrichtwerte sind online kostenlos unter www.boris.nrw.de und im Geoportal der Städteregion (siehe "Links") abrufbar.
Kontakt
Gutachterausschuss für Grundstückswerte
Zollernstraße
20
52070
Aachen
Tel: +49 241 5198-2555
gutachterausschuss@staedteregion-aachen.de
Gutachterausschuss-Redaktions-System NRW