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Leitnivellement Rheinisches Revier 2022

15 Doppelkilometer wurden von den Außendienstmitarbeitenden des Kataster- und Vermessungsamtes der Städteregion Aachen im Auftrag der Bezirksregierung Köln innerhalb mehrerer Wochen beobachtet und ausgewertet. In der vergangenen Woche konnten die Arbeiten erfolgreich abgeschlossen werden.

Das Leitnivellement ist ein periodisch wiederholtes Nivellement in den Bergbaugebieten Nordrhein-Westfalens

Zur langfristigen Kontrolle der einzelnen Höhenfestpunkte (Nivellementpunkte) werden in zeitlichen Abständen von 2 bis 4 Jahren festgelegte Nivellementschleifen beobachtet. Diese verlaufen über zuvor ausgewählte Höhenfestpunkte.
Die ermittelten Daten dienen der Überwachung der Höhenfestpunktfelder und geben beim Vergleich verschiedener Messepochen Aufschluss über auftretende Höhenänderungen und Bodenbewegungen. Nivellementschleifen bleiben über längere Zeiträume unverändert um zuverlässige Vergleichswerte über die Größe der Höhenveränderungen zu erhalten und ebenfalls Bewegungsabläufe dokumentieren zu können.

Gemessen werden Höhenunterschiede

Mit dem eingesetzten Digitalnivellier werden keine absoluten Höhen bestimmt, sondern Höhenunterschiede zwischen den jeweiligen Aufstellorten der Nivellierlatten. Ziel ist die Überprüfung des Höhenunterschiedes zwischen zwei Höhenpunkten, deren Höhe in vorausgehenden Messepochen bereits präzise bestimmt wurde. Wird der Höhenunterschied bestätigt, gibt es in diesem Bereichkeine Bewegung.
Der Abstand zwischen zwei Höhenfestpunkten kann bis zu 1,5 km betragen. Zur Einhaltung der geforderten Messgenauigkeiten wird die Strecke zwischen den Höhenfestpunkten in kleinere Abschnitte unterteilt, wobei Zielweiten von 30 bis 35m nicht überschritten werden. Beginnend bei einem Höhenpunkt, dessen Höhe im amtlichen Höhensystem bekannt ist, werden in mehreren Aufstellungen die jeweiligen Höhenunterschiede der Aufstellorte der Nivellierlatten bestimmt und auf die Ausgangshöhe aufaddiert bzw. davon subtrahiert bis der Abschlusspunkt, der ebenfalls ein Höhenpunkt mit bekannter Höhe ist, erreicht ist. Die Summe der Höhendifferenzen ergibt bei unveränderten Höhenlagen der Höhenfestpunkte den Höhenunterschied zwischen den Höhenfestpunkten.

Kontakt

Vermessung
Zollernstraße 20
52070 Aachen

Ansprechpartner/-innen

Herr Andreas Bruchhage
Tel: +49 241 5198-6285
Fax: +49 241 5198-86285
andreas.bruchhage@staedteregion-aachen.de
Raum: F 140