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Bereits mehr als 215 Grenzpunkte erneuert

Erneuerung von mehr als 215 Grenzpunkte an über 71 betroffenen Grundstücken, das ist die bisherige Bilanz der Hilfe durch das Kataster – und Vermessungsamt der Städteregion Aachen, für die von den Überschwemmungen im vergangenen Sommer betroffenen Grundstückseigentümern.

Bedarf an der Wiederherstellung von Grenzzeichen ungebrochen

In den ersten Tagen nach den Überschwemmungen, im Juli 2021, war die Nachfrage an der Erneuerung verlorengegangener Grenzzeichen noch gering. Doch diese änderte sich im Lauf der Zeit. Noch während der Aufräumarbeiten mehrten sich die Anfragen von Bürgern, die angesichts umgestürzter Mauern, zerstörten und von den Fluten mitgerissenen Einfriedungen den Verlauf ihrer Grundstücksgrenzen örtlich nicht mehr erkennen konnten. Grenzsteine oder sonstige Grenzmarken, die Rückschlüsse auf den Verlauf der Grenzen geben konnten, waren teilweise nicht mehr vorhanden oder von Erdreich, Schlamm und angeschwemmtem Material überdeckt und ohne technische Hilfe nicht mehr auffindbar.
Von den Vermessungstrupps des Kataster – und Vermessungsamtes der Städteregion Aachen wurden Grenzpunkte schnellstmöglich entsprechend dem Katasternachweis in die Örtlichkeit übertragen und soweit erforderlich durch neue Grenzmarken (Grenzsteine, Meißelzeichen, Rohre mit einer Sichtmarke, Metallbolzen) abgemarkt.

Den betroffenen Eigentümern wurde nach Abschluss der Vermessungsarbeiten in einem Grenztermin der Verlauf der Grenzen vor Ort erläutert und es wurden die Grenzzeichen angezeigt.
Somit wurde eine Grundlage geschaffen, die den Eigentümer die Möglichkeit bot, ihre Grundstücke je nach Bedarf mit Zäunen, Hecken einzufrieden.
Können Eigentümer aufgrund der Überflutungen ihre Grundstücksgrenzen nicht einwandfrei erkennen, haben sie die Möglichkeit, die Wiederherstellung der Grundstücksgrenzen beim Kataster- und Vermessungsamt der Städteregion Aachen zu beantragen. Die erforderlichen Vermessungsarbeiten werden von hier aus koordiniert. Die Kosten der Vermessungsarbeiten zur Wiederherstellung der Grenzen und deren Abmarkungen werden nicht den Grundstückseigentümern in Rechnung gestellt. Sie gelten als Schäden an der Infrastruktur.

Für weitere Informationen oder die Beantragung einer Grenzvermessung steht Andreas Bruchhage (siehe Kontakt) zur Verfügung.

Kontakt

Vermessung
Zollernstraße 20
52070 Aachen

Öffnungszeiten:

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und nach Vereinbarung


Ansprechpartner/-innen

Herr Andreas Bruchhage
Tel: +49 241 5198-6285
Fax: +49 241 5198-86285
andreas.bruchhage@staedteregion-aachen.de
Raum: F 140