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Briefwahl online beantragen

Fragen zur Wahlberechtigung, Eintragung in das Wählerverzeichnis oder Briefwahl beantwortet Ihnen das Wahlamt Ihrer Wohnortgemeinde.

Die Wahlbenachrichtigungen für die Landtagswahl befinden sich aktuell in der Zustellung. Aufgrund unterschiedlicher Zustellungszeiten der Post vor Ort kann es jedoch zu zeitlichen Abweichungen kommen. Der wahlrechtlich späteste Zustelltag ist erst der 24.04.2022, so dass erst danach eine Rückfrage beim Wahlamt notwendig ist. 

Unabhängig von der Wahlbenachrichtigung können Sie bereits über die Internetseiten Ihrer zuständigen Stadt/Gemeinde in der StädteRegion die Briefwahlunterlagen online beantragen.

Briefwahlunterlagen können jedoch nicht telefonisch beantragt werden.

Die Links zu den entsprechenden Seiten der zehn Kommunen haben wir hier für Sie zusammengestellt.