Breadcrumb

Stärkungspakt Nordrhein-Westfalen: Gemeinsam gegen Armut! Auch soziale Einrichtungen in der StädteRegion Aachen können finanzielle Unterstützung erhalten.

StädteRegion Aachen. Als Folge des russischen Angriffskrieges steigen deutschlandweit die Preise für Energie und Lebensmittel. Das stellt auch Einrichtungen der sozialen Infrastruktur vor große Herausforderungen. Dazu zählen zum Beispiel Tafeln, Einrichtungen für wohnungslose Menschen, Beratungsstellen oder Hilfsorganisationen. Mit dem „Stärkungspaket NRW – gemeinsam gegen Armut“ stellt das Land Nordrhein-Westfalen den Kommunen – also Gemeinden, Städten und den Kreisen – insgesamt 150 Millionen Euro zur Verfügung. Ziel ist, die Einrichtungen der sozialen Infrastruktur unbürokratisch zu entlasten und finanzielle Mehrbelastungen aufgrund steigender Energiepreise und der hohen Inflation abzufedern. Sowohl die StädteRegion Aachen als auch die städteregionsangehörigen Städte und Gemeinden erhalten jeweils eigene Mittel aus dem NRW-Stärkungspakt.

Soziale Einrichtungen können diese jetzt beantragen. „Gerade in Krisenzeiten brauchen wir ein soziales Netz, um die Menschen zu unterstützen“, sagt der Sozialdezernent der StädteRegion Aachen, Dr. Michael Ziemons. „Mehr denn je ist es daher wichtig, dass keine Einrichtung aufgrund der hohen zusätzlichen Belastungen Angebote einschränken oder ganz aufgeben muss. Ich bin dem Land NRW sehr dankbar für die Initiative, denn wir wissen ja alle, wie drastisch die Kosten teilweise gestiegen sind“.

Die StädteRegion Aachen und die städteregionsangehörigen Kommunen haben vereinbart, dass Träger und Anbieter der sozialen Infrastruktur, deren Angebot sich bewusst an Menschen mehrerer Kommunen richtet, bei der StädteRegion einen Antrag stellen können. Wer ausschließlich lokal tätig ist, wendet sich direkt an die jeweilige Stadt oder Gemeinde.

Finanzielle Unterstützung gibt es für die Finanzierung der laufenden Ausgaben. Die Mittel können im Zeitraum von Januar bis Dezember 2023 eingesetzt werden, um den Betrieb der Einrichtungen aufrecht zu erhalten oder erhöhter Nachfrage gerecht zu werden. Dabei kann es sich zum Beispiel um Miet- und Mietnebenkosten, Strom – und Heizkosten, Müllentsorgung, Reinigungs- und Desinfektionsmittel, Einmal- oder Mehrweggeschirr oder auch Honorarausgaben für Fachkräfte handeln.

Die StädteRegion Aachen kann insgesamt 927.568 Euro beim Land NRW abrufen. Interessierte Einrichtungen können bis zum 30.06.2023 einen Antrag einreichen. Dazu senden sie den „Vordruck zur Bedarfsermittlung“ an die E-Mail-Adresse staerkungspakt@staedteregion-aachen.de. Bitte beachten: Sofern eine Vollfinanzierung über eine Drittmittelförderung besteht, sind Einrichtungen nicht antragsberechtigt.

Informationen zu den Voraussetzungen und der Antragsvordruck sind hier zu finden. Wer Fragen hat oder weitere Informationen benötigt, kann sich an Martina Bücken und Ute Schreiber (siehe Kontaktdaten) wenden.  

Veröffentlicht am 10.03.2023

 

Kontakt

Amt für Soziales und Senioren
Zollernstraße 10
52070 Aachen

soziales@staedteregion-aachen.de

Ansprechpartner/-innen

Frau Martina Bücken
Tel: +49 241 5198-5075

Frau Ute Schreiber
Tel: +49 241 5198-5088