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Prüfung
Die wesentlichen Pflichtprüfungen der örtlichen Rechnungsprüfung ergeben sich aus § 103 Abs. 1 der Gemeindeordnung NRW (GO):
- Prüfung der Jahresabschlüsse der StädteRegion
- Prüfung der Gesamtabschlüsse der StädteRegion
- laufende Prüfung der Vorgänge in der Finanzbuchhaltung zur Vorbereitung der Prüfung der Jahresabschlüsse
- dauernde Überwachung der Zahlungsabwicklung der StädteRegion
- bei Durchführung der Finanzbuchhaltung mit Hilfe automatisierter Datenverarbeitung die Prüfung der Programme vor ihrer Anwendung
- Prüfung der Finanzvorfälle nach § 100 Abs. 4 der LHO NRW
- Prüfung von Vergaben der StädteRegion
Weitere Aufgaben der örtlichen Rechnungsprüfung ergeben sich aufgrund spezialgesetzlicher Regelungen, der Übertragung von Prüfaufgaben gem. § 103 Abs. 2 GO sowie aus der Rechnungsprüfungsordnung der StädteRegion Aachen, z.B.:
- Anzeigepflicht und Beratungspflicht gem. §§ 12, 13 Korruptionsbekämpfungsgesetz NRW
- Gewährleistung der Kontrolle im Sinne der Freistellungsentscheidung nach europäischem Recht im Rahmen der gesetzlichen Aufgabe
- Testierung gem. § 7 Abs. 2 AG-SGB XII NRW
- Prüfung der Betätigung der StädteRegion als Gesellschafterin, Aktionärin oder Mitglied in Gesellschaften und anderen Vereinigungen des privaten Rechts oder in der Rechtsform der Anstalt des öffentlichen Rechts gemäß § 114a GO NRW einschließlich der Prüfung der Beteiligungsverwaltung
- Mitwirkung bei der Aufklärung von Fehlbeständen am Vermögen der StädteRegion ohne Rücksicht auf Art und Entstehungsgrund
- Prüfung der zum Datenschutz und der Informationssicherheit in der Verwaltung der StädteRegion getroffenen Maßnahmen
Kontakt
Prüfung und Beratung
Zollernstraße 20
52070 Aachen