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In NRW gilt das Schulträgerprinzip, das heißt, der Antrag auf Fahrkostenerstattung ist unabhängig vom Wohnsitz beim Schulträger der besuchten Schule zu stellen. Daher ist für die Bearbeitung von Schülerfahrkosten nicht das Schulamt für die Städteregion Aachen zuständig, sondern die Schulträger (Schulverwaltungen) der in der rechten Spalte aufgeführten Städte und Gemeinden.
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Links
- Schülerfahrkosten - Informationen des Schulministeriums NRW
- Schülerfahrkosten - Berufskollegs, Abendschulen u. einige Förderschulen der StädteRegion Aachen
- Schülerfahrkosten - Grund-, Haupt-, Förder- (mit einigen Ausnahmen), Gesamt-, Realschulen und Gymnasien der Stadt Aachen
- Schülerfahrkosten - Stadt Alsdorf
- Schülerfahrkosten - Stadt Baesweiler
- Schülerfahrkosten - Stadt Eschweiler
- Schülerfahrkosten - Stadt Herzogenrath
- Schülerfahrkosten - Stadt Monschau
- Schülerfahrkosten - Gemeinde Roetgen
- Schülerfahrkosten - Gemeinde Simmerath
- Schülerfahrkosten - Stadt Stolberg
- Schülerfahrkosten - Stadt Würselen