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Fahreignungs-Bewertungssystem


Die Fahrerlaubnisbehörde muss, soforn sich 4 Punkte im Fahreignungsregister ergeben, Maßnahmen ergreifen und auf die Entziehung der Fahrerlaubnis ab 8 Punkten hinweisen.

Es ist ein Punktabzug durch den Besuch eines Fahreignungsseminares möglich, sofern bei Abschluss des Seminares nicht mehr als 5 Punkte im Fahreignungsregister verzeichnet sind.
Hierzu zählen auch begangene Delikte, die noch nicht rechtskräftig wurden bzw., noch nicht im Register eingetragen sind. Die zur Durchführung des Seminares berechtigten Fahrschulen können Sie bei den Mitarbeitern der Führerscheinstelle erfragen.



Rechtsgrundlagen:

Straßenverkehrsgesetz (StVG)
Verordnung über die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr (Fahrerlaubnis-Verordnung - FeV)
§§ 4, 4a StVG
§§ 28, 29 StVG
§§ 40, 41, 42, 44 FeV



Sie möchten Ihren Punktestand erfragen? Das Kraftfahrt-Bundesamt bietet auch die Möglichkeit den Punktestand online abzufragen.

Weitere Informationen finden Sie beim Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur.

Kontakt

Führerscheinwesen
Carlo-Schmid-Straße 4
52146 Würselen
Tel: +49 241 5198-6500
Fax: +49 241 5198-80657

info.fuehrerscheinstelle@staedteregion-aachen.de