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Umtausch der ab 01. Januar 1999 ausgestellten unbefristeten Scheckkartenführerscheine

In der nachfolgenden Tabelle können Sie erkennen, wann Ihr Kartenführerschein zum Pflichtumtausch ansteht:

Es handelt sich dabei nur um einen verwaltungstechnischen Umtausch. Ihre Fahrerlaubnis bleibt unverändert bestehen. Zusätzliche regelmäßige Untersuchungen oder sonstige Prüfungen sind damit nicht verbunden. Sie bestehen auch weiterhin lediglich für bestimmte Fahrerlaubnisklassen (z. B. C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D und DE) mit besonderer Verantwortung. Der neu ausgestellte Führerschein wird, unabhängig von der zugrundeliegenden Fahrerlaubnis, auf 15 Jahre befristet. Nach Ablauf dieser Gültigkeit muss ein neuer Führerschein ausgestellt werden. Diese Regelung dient der Aktualisierung von Namen sowie des Lichtbildes.

Sofern die Klasse T beim Umtausch mit erteilt werden soll, ist durch den Antragsteller ein Nachweis über seine Tätigkeit in der Land- und Forstwirtschaft beizubringen. Auch können Antragsteller, die in einem Betrieb von Werkstätten zur Reparatur, Wartung und Prüfung von diesen Fahrzeugen sowie Probefahrten der Hersteller von Fahrzeugen eingesetzt werden, ebenfalls die Klasse T beantragen.

Da Zugkombinationen über 12 t (unabhängig von der Zahl der Achsen) unter die Klasse CE fallen, erwirbt der Alt-Inhaber eine auf den Besitzstand der Klasse 3 beschränkte Klasse CE. Im Kartenführerschein wird diese Berechtigung bei der Klasse CE in der Spalte 12 mit der Schlüsselzahl 79 der Anlage 9 der Fahrerlaubnis-Verordnung durch die Codierung C1E>12000kg, L<3 vermerkt. Hierbei bedeutet C1E>12000 kg=Klasse C1E mit mehr als 12 t und L<= nicht mehr als 3 Achsen; L steht international für die Zahl der Achsen.
Zur Verlängerung ist für diese Fahrerlaubnisklasse ab dem 50. Lebensjahr alle 5 Jahre die Eignung nach Maßgabe der Anlage 5 und die Erfüllung der Anforderungen an das Sehvermögen nach Anlage 6 FeV nachzuweisen.

Zahl der Achsen.
Zur Verlängerung ist für diese Fahrerlaubnisklasse ab dem 50. Lebensjahr alle 5 Jahre die Eignung nach Maßgabe der Anlage 5 und die Erfüllung der Anforderungen an das Sehvermögen nach Anlage 6 FeV nachzuweisen.

Wo beantrage ich meinen Führerschein?

Sie können den Antrag online stellen:

Falls Sie nicht die Möglichkeit haben, den Umtausch online zu beantragen, können Sie den Antrag nach vorheriger Terminvereinbarung bei der Fahrerlaubnisbehörde der StädteRegion Aachen oder bei Ihrem zuständigen Bürgeramt stellen. Bitte beachten Sie, dass aufgrund der Vielzahl der Anlagen ein erheblicher Terminvorlauf besteht. Nutzen Sie daher bitte vorrangig das Online-Angebot:

Bei der persönlichen Vorsprache sind folgende Unterlagen vorzulegen:

  • Personalausweis, Reisepass oder anderes gültiges Ausweisdokument
  • Vorlage Ihres aktuellen Führerscheines
  • Ein aktuellen, biometrisches Lichtbild (weitere Informationen und Fotomustertafeln dazu finden Sie auf den Internetseiten der Bundesdruckerei)

Die Führerscheinstelle bietet seit dem 01.09.2020 für ihre Bürger_innen einen zusätzlichen Service an. Im Wartebereich besteht die Möglichkeit zur Nutzung eines sogenannten „Self-Service-Terminals“ (SST). Das Selbstbedienungsterminal der Bundesdruckerei ermöglicht es Ihnen ein biometrisches Lichtbild sowie Ihre Unterschrift für die Ausstellung des Führerscheines selbst zu erfassen. Das Bild und die Unterschrift werden automatisiert an den zuständigen Sachbearbeiter weitergeleitet. Die Gebühr für die Nutzung beträgt 4,50 €.
 
Gebühren

  • 25,30 € Grundgebühr
  • 4,90 € für den Direktversand

Auf Wunsch zuzüglich 30,00 € für die Expresslieferung


Wichtig:
Sollten Sie seit der ersten Führerscheinausstellung umgezogen sein, benötigen Sie eine Karteikartenabschrift der zuletzt ausstellenden Fahrerlaubnisbehörde. Bei Rückfragen stehen Ihnen die Mitarbeiter_innen der Fahrerlaubnisbehörde gerne zur Verfügung.

 

Kontakt

Bürgerservice Führerschein
Carlo-Schmid-Straße 4
52146 Würselen
Tel: +49 241 5198-6500
Fax: +49 241 5198-80657

info.fuehrerscheinstelle@staedteregion-aachen.de

Öffnungszeiten:

Mo. - Uhr    
Di. - Uhr    
Mi. - Uhr   und  - Uhr
Do. - Uhr    
Fr. - Uhr    
Sa. - Uhr    

(Samstags stehen nur bestimmte Services zur Verfügung)