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Umtauschpflicht für vor dem 19.01.2013 ausgestellte Führerscheine

Fahren Sie noch mit Ihrem Papierführerschein?

Dann müssen Sie bald Ihren Führerschein umtauschen. Der sogenannte „alte Lappen“ verliert seine Gültigkeit. Aber auch einige neuere Führerscheine müssen ausgetauscht werden.
Mit der 13. Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) wurde der stufenweise Pflichtumtausch eingeführt (Anlage 8e). Dadurch soll sichergestellt werden, dass entsprechend den Vorgaben von Artikel 3 Nummer 3 der Richtlinie 2006/126/EG bis zum 19. Januar 2033 alle vor dem 19. Januar 2013 in Deutschland ausgestellten Führerscheine umgetauscht werden.
Um diesen Pflichtumtausch bis zum vorgegebenen Stichtag bewältigen zu können, wurden vom Gesetzgeber folgende Fristen in zwei Stufen festgelegt:

1.    Stufe: Umtausch der Papierführerscheine (grau und rosa)

Entscheidend für die Ermittlung des Stichtages ist allein das Geburtsdatum

Für den Pflichtumtausch bietet die Führerscheinstelle Ihnen folgende Möglichkeiten an:

1.    Online-Angebot Führerscheinumtausch

 



2.    dienstags Sonderschalter für den Pflichtumtausch der grauen und rosa Papierführerscheine (Geburtsjahrgänge 1953 bis 1970)

Für den Pflichtumtausch der Geburtsjahrgänge 1953 bis 1970 steht bis auf Weiteres dienstags in der Zeit von 07:30 Uhr bis 11:00 Uhr ein Sonderschalter in der Führerscheinstelle des Straßenverkehrsamtes zur Verfügung.
Eine vorherige Terminvereinbarung ist nicht erforderlich.

Bitte beachten Sie, dass es zu Wartezeiten kommen kann.

3.    Umtausch des Führerscheins auf dem Postweg

Sie können ab sofort den Pflichtumtausch des Führerscheins auf dem Postweg beantragen

Kontakt

Straßenverkehrsamt
Carlo-Schmid-Straße 4
52146 Würselen
Tel: +49 241 5198-6500
Fax: +49 241 5198-80650

info.stva@staedteregion-aachen.de

Öffnungszeiten:

Mo. - Uhr    
Di. - Uhr    
Mi. - Uhr   und  - Uhr
Do. - Uhr    
Fr. - Uhr    
Sa. - Uhr    

Bitte vereinbaren Sie vor Ihrem Besuch einen Termin.