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Freigabe zur Neueinschlagung der Fahrzeug-Identifizierungs-Nr. (z.B. bei Eigenbauten, Beschädigungen durch Witterungseinflüsse, Unfall, etc.)
Zur eindeutigen Identifizierung eines Fahrzeuges ist jedes Fahrzeug mit einer Fahrzeugidentifizierungsnummer (FIN / Fahrgestellnummer) ausgestattet. Diese Nummer wird direkt in den Fahrzeugrahmen eingeschlagen und ist heute 17-stellig.
Besonderheiten:
Erforderliche Unterlagen für den Neueinschlag der Fahrzeugidentifizierungsnummer bei Korrosion:
- Bestätigung eines amtlich anerkannten Sachverständigen über die Unlesbarkeit der Fahrzeugidentifizierungsnummer.
- Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II
- Erklärung der Fachwerkstatt über den Neueinschlag der Fahrzeugidentifizierungsnummer
Erforderliche Unterlagen für den Neueinschlag der Fahrzeugidentifizierungsnummer bei Austausch des die Fahrzeugidentifizierungsnummer tragenden Teils:
- Antrag/Erklärung der Fachwerkstatt über den Austausch des die Fahrzeug-identifizierungsnummer tragenden Teils, Neueinschlag der Fahrzeugidentifizierungs-nummer, sowie Verbleib der Altteils.
- Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II
Erforderliche Unterlagen für den Neueinschlag der Fahrzeugidentifizierungsnummer bei Einbau einer neuen Rohkarossse (z.B. wegen Unfall)
- Antrag/Erklärung der Fachwerkstatt über den Austausch der Karosse, Neueinschlag der Fahrzeug-Ident-Nr., sowie Verbleib der verunfallten Karosse.
- Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil I
- Original Rechnung der Rohkarosse
Erforderliche Unterlagen für den Neueinschlag der Fahrzeugidentifizierungsnummer bei Verfälschung der Fahrzeugidentifizierungsnummer(z.B. nach Diebstahl)
- Antrag/Erklärung der Fachwerkstatt über den Neueinschlag der Fahrzeugidentifizierungsnummer, sowie das lesbare durchkreuzen der verfälschten/bisherigen Fahrzeugidentifizierungsnummer
- Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II
- Kriminaltechnische Untersuchung in der die originale Fahrzeug-identifizierungsnummer festgestellt wurde
- Verfügungsnachweis (z.B. Kaufvertrag, Überlassungserklärung der Versicherung) Fahndungslöschung
Kontakt
Straßenverkehrsamt
Carlo-Schmid-Straße 4
52146 Würselen
Tel: +49 241 5198-6500
Fax: +49 241 5198-80650
info.stva@staedteregion-aachen.de
Öffnungszeiten:
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