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Umtausch Führerschein auf dem Postweg


WICHTIGE MITTEILUNG

Verpflichtender Umtausch des Führerscheines jetzt auch auf dem Postweg möglich!

Nach Vorgabe der EU müssen alte Papier- und Scheckkarten-Führerscheine bis spätestens 19. Januar 2033 in neue Kartenführerscheine umgetauscht werden (Informationen zum verpflichtenden Umtausch finden Sie hier auf der Kachel).



Nach Vorgabe der EU müssen alte Papier- und Scheckkarten-Führerscheine bis spätestens 19. Januar 2033 in neue Kartenführerscheine umgetauscht werden (Informationen zum verpflichtenden Umtausch finden Sie auf unserer Internetseite www.staedteregion-aachen.de).

Hierzu wird zunächst der Personenkreis der Geburtsjahrgänge 1953 bis 1958 aufgerufen, die ihren Papierführerschein bis zum 19.01.2022 umzutauschen haben.
Um diese aufwändige Aktion zeitlich zu strukturieren und Engpässe zu vermeiden, baut die Fahrerlaubnisbehörde der StädteRegion Aachen ihr digitales Angebot immer mehr aus und wird den Bürger_innen für den Umtausch ihres Führerscheines noch in diesem Jahr ein Online-Verfahren anbieten können.
Wegen der zu erwartenden hohen Umtauschzahlen bietet die Fahrerlaubnisbehörde der StädteRegion Aachen ihren Bürger_innen jedoch ab sofort auch die Möglichkeit an, den Antrag auf Umtausch des Führerscheines auf dem Postweg zu übersenden.

Für die Beantragung Ihres Führerscheines sind folgende Unterlagen postalisch bei der Fahrerlaubnisbehörde einzureichen:

  • Antragsformular und Vordruck zur Herstellung des Führerscheines (VHK) mit eigenhändiger Unterschrift (Download auf der Kachel unter diesem Text),
  • Kopie des Führerscheines, des Personalausweises, Reisepasses oder eines anderen Ausweisdokumentes (beidseitig),
  • Biometrisches Lichtbild.

 

Sofern Ihr Führerschein von einer anderen Fahrerlaubnisbehörde ausgestellt wurde, wird für den Antrag auf Umtausch eine Karteikartenabschrift der ausstellenden Behörde benötigt. Diese ist den v. g. Unterlagen beizufügen.

Bitte geben Sie auf dem Antrag eine Telefonnummer und/oder E-Mail-Adresse an, damit wir Sie bei Rückfragen unkompliziert erreichen können. Auch können wir Sie dann über die Bereitstellung des Führerscheines zur Abholung informieren  und direkt mit Ihnen einen Termin vereinbaren.
Die Mitarbeiter_innen der Fahrerlaubnisbehörde bearbeiten Ihr Anliegen sobald alle erforderlichen Unterlagen vorliegen. Ihr neuer Kartenführerschein wird bei der Bundesdruckerei in Berlin bestellt und nach Eingang bei der Fahrerlaubnisbehörde erhalten Sie hierüber telefonisch, per E-Mail oder schriftlich Bescheid. Die Bearbeitungszeit beträgt aktuell bis zu 8 Wochen.

Bei der persönlichen Abholung des Kartenführerscheines (bitte nur in der Hauptstelle in Würselen) müssen Sie Ihren bisherigen Führerschein mitbringen, damit dieser entwertet werden kann.
Bei Rückfragen steht Ihnen die Fahrerlaubnisbehörde unter der Telefonnummer 0241-5198-6500 oder per E-Mail unter info.stva@staedteregion-aachen.de zur Verfügung.

Kontakt

Straßenverkehrsamt
Carlo-Schmid-Straße 4
52146 Würselen
Tel: +49 241 5198-6500
Fax: +49 241 5198-80650

info.stva@staedteregion-aachen.de