Breadcrumb

Biogasanlagen

In Biogasanlagen wird durch Vergärung von Biomasse in einem natürlichen biologischen Prozess unter Sauerstoffabschluss Biogas erzeugt. 


Ausgangsmaterialien sind nachwachsende Rohstoffe (z.B. Mais oder Getreide), Gülle, Jauche und Festmist. Weiterhin gibt es Anlagen in denen organische Abfälle oder auch weitere tierische Nebenprodukte eingesetzt werden. Diese werden Cofermentationsanlagen genannt.

Bei den meisten Biogasanlagen wird das entstandene Gas vor Ort in einem Blockheizkraftwerk (BHKW) zur Strom- und Wärmeerzeugung genutzt. Alternativ kann das Gas nach einer Aufbereitung in das Erdgasnetz eingespeist werden.

Biogasanlagen werden nach Baurecht oder – wenn bestimmte Kriterien erfüllt sind - nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) genehmigt. In beiden Fällen sind die von der Anlage ausgehenden Emissionen nach dem Stand der Technik zu mindern. Emissionen können in Form von Geruch, Luftverunreinigungen und Lärm auftreten. Grundlage für die Beurteilung der Emissionen und Immissionen sind die Geruchsimmissions-Richtlinie, die TA Luft, die TA Lärm und technische Normen wie z.B. VDI Richtlinien.

Welche Anlagen im Einzelnen immissionsschutzrechtlich genehmigungspflichtig sind, ergibt sich aus der 4. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetz – 4. BImSchV.

Eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung ist erforderlich wenn:

  • in der Biogasanlage 1,2 Mio. Nm³/Jahr Rohgas oder mehr erzeugt werden,
  • die Feuerungswärmeleistung des BHKW oder der Gasturbinenanlage zum Antrieb von Arbeitsmaschinen größer als 1 Megawatt (MW) ist,
  • in der Anlage mehr als 1 Tonne/Tag gefährliche Abfälle biologisch behandelt werden,
  • in der Anlage mehr als 10 Tonnen/Tag nicht gefährliche Abfälle biologisch behandelt werden (mit Ausnahme von Gülle zur Verwertung durch anaerobe Vergärung),
  • in der Biogasanlage Gülle, mit einer Menge von 100 Tonnen/Tag oder mehr durch anaerobe Vergärung biologisch behandelt wird,
  • in der Biogasanlage Gülle, mit einer Menge von weniger als 100 Tonnen/Tag behandelt wird, soweit die Produktionskapazität von Rohgas 1,2 Mio. Nm³/Jahr oder mehr beträgt,
  • die Biogasanlage als Bestandteil einer genehmigungsbedürftigen Tierhaltungsanlage genehmigt wird,
  • mehr als 3 Tonnen brennbares Gas in Behältern gelagert wird,
  • Gülle und Gärreste mit einer Menge von 6.500 m³ oder mehr gelagert werden.


Eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung wird für das Gebiet der Städteregion Aachen, ausgenommen das Gebiet der Stadt Aachen, durch die Untere Immissionsschutzbehörde im Umweltamt der Städteregion Aachen erteilt. Die Überwachung der Einhaltung der Auflagen der Genehmigungen ist ebenfalls Aufgabe der Unteren Immissionsschutzbehörde im Umweltamt der Städteregion.

Bei Beschwerden über Emissionen die im Zusammenhang mit dem Betrieb von Biogasanlagen stehen, ist die Untere Immissionsschutzbehörde im Umweltamt Ansprechpartner sowohl bei den nach BImSchG als auch bei den nach Baurecht genehmigten Anlagen.

Kontakt

Umweltamt
Zollernstraße 20
52070 Aachen

umweltamt@staedteregion-aachen.de

Öffnungszeiten:

Termine nach Vereinbarung


Ansprechpartner/-innen

Herr Torsten Schick
Tel: +49 241 5198-7029
Fax: +49 241 5198-87029
torsten.schick@staedteregion-aachen.de