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Erdwärme

Bei Wärmepumpen unterscheidet man, abhängig von der jeweiligen Energiequelle, grundsätzlich zwischen Luft-, Wasser- und Erdreichwärmepumpen. Wasserrechtlich relevant sind die Erdreich- und die Wasserwärmepumpen.

 

Bei den Erdreichwärmepumpen erfolgt der Wärmeentzug aus dem Boden grundsätzlich über Erdwärmesonden oder Flächenkollektoren.

Erdwärmesonden sind mit Bohrungen verbunden und werden in der Regel bis zu einer Tiefe von 400 m senkrecht in den Boden eingesetzt.

Flächenkollektoren werden als Rohrleitungen bzw. Rohrmatten, vergleichbar mit einer Fußbodenheizung, in einer Tiefe von 1,2m bis 1,5m im Erdreich verlegt.

Bei einer Wasserwärmepumpe wird Grundwasser über einen Förderbrunnen entnommen und zur Wärmepumpe geleitet. Nach dem Entzug der Wärme wird das entnommene Grundwasser dann über einen Schluckbrunnen wieder dem Grundwasser zugeführt.

Erdreich- und Wasserwärmepumpen sind nach Wasserrecht erlaubnispflichtig. Die wasserrechtliche Erlaubnis ist vor Baubeginn bei der Unteren Wasserbehörde zu beantragen.

Die wasserwirtschaftlichen Anforderungen an die Nutzung von oberflächennaher Erdwärme werden im Arbeitsblatt 39 des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen (LANUV) detailliert beschrieben (siehe Link).  

Informationen zu möglichen Einschränkungen und Gefahren am geplanten Standort können dem unten verlinkten Internetangebot des Geologischen Dienstes NRW (GD) und der Bezirksregierung Arnsberg (BR Arnsberg) entnommen werden.

Diese Auskünfte sind dem wasserrechtlichen Erlaubnisantrag für eine Standortbeurteilung beizufügen.