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Kann ich als Grenzgänger Elterngeld beantragen?

Abweichend von den Bestimmungen des §1 Abs. 1 Nr. 1 Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes (BEEG), können auch im Ausland wohnende Eltern Anspruch auf Elterngeld haben.

Voraussetzung hierfür ist, dass zumindest ein Elternteil  in Deutschland erwerbstätig ist.

Kontakt

Elterngeldstelle
Trierer Straße 1
52078 Aachen
Tel: +49 241 5198-5708
Fax: +49 241 5198-5790

elterngeld@staedteregion-aachen.de