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Elternzeit

Wer kann Elternzeit beantragen?

Elternzeit können nur Arbeitnehmer beantragen.
Wenn Eltern sich nach der Geburt ihres Kindes ausschließlich um ihr Kind kümmern möchten, können sie bei ihrem Arbeitgeber Elternzeit beantragen. Auf Elternzeit haben sie einen Rechtsanspruch. Während der Elternzeit ruht das Arbeitsverhältnis.
Diese Regelung gilt für Mütter genauso wie für Väter.
Väter und Mütter können auch gleichzeitig Elternzeit nehmen.

 

Wo wird Elternzeit beantragt?

Elternzeit wird beim Arbeitgeber beantragt. Die Elternzeit sollte sieben Wochen vor ihrem Beginn bei dem Arbeitgeber beantragt werden. Das BEEG schreibt vor, dass dies schriftlich zu erfolgen hat.

Für einige Gruppen von Beschäftigten gelten hinsichtlich der Elternzeit Sonderregelungen.So wird besonders Eltern mit Lehraufgaben im Schul- und Hochschuldienst dringend empfohlen, sich frühzeitig bei der zuständigen Schulaufsichtsbehörde ( für Grundschullehrkräfte das Schulamt, sonst die Bezirksregierung) bzw. ihrer Hochschule zu informieren.Befristete Arbeitsverträge verlängern sich durch die Elternzeit in der Regel nicht; Ausnahmen gelten für Ärztinnen und Ärtze in Weiterbildung und wissenschaftliche Mitarbeiter/ innen an Hochschulen.Nähere Auskünfte hierzu erteilen die Ärztekammern bzw. Hochschulen.

Kontakt

Elterngeldstelle
Trierer Straße 1
52078 Aachen
Tel: +49 241 5198-5708
Fax: +49 241 5198-5790

elterngeld@staedteregion-aachen.de