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Informationen zum Coronavirus in Nordrhein-Westfalen
Das nordrhein-westfälische Gesundheitsministerium ist nach dem Infektionsschutzgesetz zuständig, wenn es darum geht, Maßnahmen des Gesundheitsschutzes landesweit anzuordnen. Rechtliche Regelungen, Fragen und Antworten und weitere Informationsangebote der Landesregierung finden Sie auf der Webseite des NRW-Gesundheitsministeriums.
Nordrhein-Westfalens Corona-Schutzverordnung läuft am 28. Februar aus: Masken sind nur noch für Besucher*innen medizinischer Einrichtungen erforderlich, Teststellen schließen.
Am 28. Februar 2023, nach exakt 1.073 Tagen, ist die Corona-Schutzverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen ausgelaufen. Seit dem 1. März gelten nur noch wenige Schutzmaßnahmen nach dem Bundesinfektionsschutzgesetz. Auch die speziellen Regelungen, die in Nordrhein-Westfalen für Pflegeheime und Eingliederungshilfeeinrichtungen in einer Allgemeinverfügung geregelt waren, werden nicht verlängert.
Ab dem 1. März gilt die Maskenpflicht nur noch für Besucher_innen in Krankenhäusern, Pflegeheimen, Arztpraxen und vergleichbaren Einrichtungen. Ein vorheriger Corona-Test ist nicht mehr notwendig, auch kein (seit Februar ausreichender) Selbsttest mehr. Damit fallen die letzten verbliebenen Testerfordernisse. In den medizinischen Einrichtungen müssen auch die Beschäftigten keine Masken mehr tragen. Ebenfalls gelten dann keine Einschränkungen mehr für Bewohner_innen in den Pflegeeinrichtungen.
Anfang Februar fiel in Nordrhein-Westfalen bereits die Maskenpflicht in Bussen und Bahnen. Auch eine Isolationspflicht ist für Corona-Infizierte seitdem nicht mehr vorgeschrieben.
Weiterhin gilt aber, dass grundsätzlich mit Infektionskrankheiten aller Art verantwortungsvoll umgegangen werden sollte. Dazu gehört unabhängig von der Pandemie: Wer krank ist, sollte zuhause bleiben!
Veröffentlicht am: 27.02.2023
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