CookiePortlet

Diese Webseite verwendet Cookies

Wir verwenden Cookies, um Ihnen einen optimalen Service zu bieten und auf Basis von Analysen unsere Webseiten weiter zu verbessern. Sie können selbst entscheiden, welche Cookies wir verwenden dürfen. Bitte beachten Sie, dass technisch notwendige Cookies gesetzt werden müssen, um den Betrieb der Webseiten sicherstellen zu können. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. Sie können die Cookies unter Ihren Einstellungen anpassen.

Serviceportal StädteRegion Aachen

Suche

Hier können Sie nach Dienstleistungen, Mitarbeitenden und Einrichtungen suchen

BIS: Templatebasierte Anzeige (alt)

 

Handwerkerparkausweise

Ausstellung der Handwerker-Parkausweise

Das Ministerium für Verkehr des Landes  Nordrhein-Westfalen (NRW) hat die Regeln für den Handwerkerparkausweis verändert. Die StädteRegion Aachen gibt mit Beginn des Jahres 2018 auf Antrag die neuen Parkausweise an diejenigen Handwerksbetriebe aus, die ihren offiziellen Betriebssitz in den Kommunen Monschau, Roetgen oder Simmerath haben oder die nachweislich dort tätig sind.

Die Handwerkerparkausweise berechtigen zum Parken in folgenden Bereichen

  • im eingeschränkten Halteverbot/in Halteverbotszonen (Verkehrszeichen 286 und 290 StVO)
  • auf öffentlichen Parkplätzen mit Parkscheibenpflicht, an Parkuhren und im Bereich von Parkscheinautomaten gebührenfrei und ohne Beachtung der Höchstparkdauer und
  • auf Bewohnerparkplätzen (Verkehrszeichen 286/314 StVO mit Zusatzzeichen)

soweit und solange dies mangels anderer geeigneter Parkmöglichkeiten zur Durchführung von Handwerkerarbeiten notwendig ist.

Onlinedienstleistungen

Gut zu wissen


Voraussetzungen

  1. Antragsberechtigt sind nur Handwerker und handwerksähnliche Betriebe, die in der Handwerksordnung aufgeführt sind.
  2. Es dürfen in einen Handwerkerparkausweis maximal fünf Fahrzeuge eingetragen werden, wobei der Handwerkerparkausweis nur im Original bei einem Fahrzeug benutzt werden darf. Bei gleichzeitiger Benutzung mehrerer Fahrzeuge ist für jedes Fahrzeug ein eigener Handwerkerparkausweis erforderlich.
  3. Bei allen Fahrzeugen muss es sich um Service- oder Werkstattwagen handeln, die geeignet sind, großes und schweres Gerät oder umfangreiches Material zu transportieren. Ausschließlich privat genutzte Fahrzeuge sind von der Erteilung einer Ausnahmegenehmigung ausgeschlossen. Im Zweifel und auf Verlangen ist der Behörde das Fahrzeug vorzuführen.
  4. Jedes Fahrzeug muss auf beiden Fahrzeuglängsseiten mit deutlich lesbarer, fester Firmenaufschrift (mind. DIN A4) versehen sein. 
  5. Die Ausnahmegenehmigung bezieht sich nur auf das für die Ausübung des Gewerbes notwendige Parken von Fahrzeugen. Die Genehmigung gilt nicht zum Parken im Umfeld von 300 m zum Betriebssitz.


Gebühren

  • Ausweis für Monschau, Roetgen oder Simmerath (30,00 EUR)
  • Ausweis für Regierungsbezirk Köln (180,00 EUR)
  • Ausweis für NRW (300,00 EUR)

Die Handwerkerparkausweise können bei der StädteRegion für die oben genannten Geltungsbereiche beantragt werden


Benötigte Unterlagen

Folgende Unterlagen sind beizufügen:

  • ausgefülltes Formular "Handwerkerparkausweis"
  • Kopie der Handwerks- bzw. Gewerbekarte
  • Kopien der Kraftfahrzeugscheine aller Fahrzeuge.
  • Fotos aller Fahrzeuge



Onlinedienstleistungen


Kontakt

Straßenbau und Verkehrslenkung
Zollernstraße 16
52070 Aachen
Handwerkerparkausweise

Ausstellung der Handwerker-Parkausweise

Das Ministerium für Verkehr des Landes  Nordrhein-Westfalen (NRW) hat die Regeln für den Handwerkerparkausweis verändert. Die StädteRegion Aachen gibt mit Beginn des Jahres 2018 auf Antrag die neuen Parkausweise an diejenigen Handwerksbetriebe aus, die ihren offiziellen Betriebssitz in den Kommunen Monschau, Roetgen oder Simmerath haben oder die nachweislich dort tätig sind.

Die Handwerkerparkausweise berechtigen zum Parken in folgenden Bereichen

  • im eingeschränkten Halteverbot/in Halteverbotszonen (Verkehrszeichen 286 und 290 StVO)
  • auf öffentlichen Parkplätzen mit Parkscheibenpflicht, an Parkuhren und im Bereich von Parkscheinautomaten gebührenfrei und ohne Beachtung der Höchstparkdauer und
  • auf Bewohnerparkplätzen (Verkehrszeichen 286/314 StVO mit Zusatzzeichen)

soweit und solange dies mangels anderer geeigneter Parkmöglichkeiten zur Durchführung von Handwerkerarbeiten notwendig ist.

Folgende Unterlagen sind beizufügen:

  • ausgefülltes Formular "Handwerkerparkausweis"
  • Kopie der Handwerks- bzw. Gewerbekarte
  • Kopien der Kraftfahrzeugscheine aller Fahrzeuge.
  • Fotos aller Fahrzeuge

Die Handwerkerparkausweise können bei der StädteRegion für die oben genannten Geltungsbereiche beantragt werden

Parkausweise für Handwerksbetriebe https://bportal.staedteregion-aachen.de:443/staedteregion-a-z/-/egov-bis-detail/dienstleistung/10934/show
Straßenbau und Verkehrslenkung
Zollernstraße 16 52070 Aachen

Frau

Margit

Kessel

F 415

+49 241 5198-3706
verkehrsbehoerde@staedteregion-aachen.de

Frau

Julia

Linnartz

F 414

+49 241 5198-3702
verkehrsbehoerde@staedteregion-aachen.de