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Aufgaben

Was macht der Personalrat?

Nach dem Landespersonalvertretungsgesetz NW hat der Personalrat zur Wahrnehmung seiner Aufgaben Mitbestimmungs-, Mitwirkungs-, Informations- und sonstige Beteiligungsrechte. Eine der vorrangigsten Aufgaben des Personalrates ist es, über die Einhaltung der zugunsten der Beschäftigten geltenden Gesetze, Verordnungen, Tarifverträge, Dienstvereinbarungen usw. zu wachen. 

Der Personalrat

  • bestimmt mit bei Einstellungen, Eingruppierungen, Umsetzungen, Entlassungen usw.
  • wacht darüber, dass alle Kolleginnen und Kollegen nach Recht und Billigkeit behandelt werden, keine unterschiedliche Behandlung aufgrund ihrer Abstammung, Religion, Nationalität, Herkunft, politischen oder gewerkschaftlichen Betätigung oder Einstellung oder ihres Geschlechts erfahren
  • schützt die Vereinigungsfreiheit der Kolleginnen und Kollegen
  • beantragt allgemeine Maßnahmen zum Nutzen des Personals
  • wacht über die Einhaltung von Gesetzten, Verordnungen, Dienstvereinbarungen usw. zugunsten der Kolleginnen und Kollegen eingehalten werden
  • vertritt die Anregungen, Beschwerden der Kolleginnen und Kollegen gegenüber dem Dienststellenleiter
  • nimmt an Prüfungen teil, welche Kolleginnen und Kollegen in ihrem Zuständigkeitsbereich ablegen
  • ist bei Vorbereitung der Entwürfe von Organisations-, Bewertungs-, Stellen- und Stellenbesetzungsplänen sowie vor Kündigung in der Probezeit, bei außerordentlicher Kündigung, Aufhebungs- und Beendigungsverträgen zu hören
  • schließt Dienstvereinbarungen ab

Kontakt

Personalrat - Allgemeine Verwaltung
Zollernstraße 10
52070 Aachen
Tel: +49 241 5198-2652

personalrat@staedteregion-aachen.de

Ansprechpartner/-innen

Frau Christina Frantzen
Tel: +49 241 5198-2650
Fax: +49 241 5198-82650
christina.frantzen@staedteregion-aachen.de