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Mineralölhaltiges Abwasser

Für mineralölbelastetes Abwasser, das zum Beispiel aus Kfz-Waschanlagen und Kfz-Werkstätten mit Waschplätzen in den öffentlichen Kanal eingeleitet wird, ist eine Genehmigung nach § 58 Wasserhaushaltsgesetz erforderlich. 

 

Die Genehmigung muss bei der Unteren Wasserbehörde des Umweltamtes der StädteRegion beantragt werden. Mit der Antragstellung sind Unterlagen zu folgenden Punkten vorzulegen:

  • die flüssigkeitsdichte Ausbildung des Waschplatzes,
  • Berechnungen zum Abwasseranfall,
  • die Vorreinigung des Abwassers in einer ausreichend dimensionierten Abwasserbehandlungsanlage (Leichtflüssigkeitsabscheider),
  • den Nachweis zur Überhöhung oder alternativ den Einbau einer Warnanlage,
  • die Nachweise zu den verwendeten Waschmittel und
  • ein Wartungsvertrag oder alternativ der Nachweis über die Sachkunde zur Wartung der Abscheideranlage.


Die genauen Anforderungen an den Einbau und den Betrieb dieser Leichtflüssigkeitsabscheider sind in der DIN 1999-100 bzw. DIN EN  858 geregelt. Die sich daraus ergebenden Betreiberpflichten, können als pdf-Datei herunter geladen werden.


Kontakt

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Zollernstraße 20
52070 Aachen
Tel: +49 241 5198-7001

umweltamt@staedteregion-aachen.de

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Termine nach Vereinbarung


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Fax: +49 241 5198-87060
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nadine.loecker@staedteregion-aachen.de