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Schülerfahrkosten

 

In NRW gilt das Schulträgerprinzip, das heißt, der Antrag auf Fahrkostenerstattung ist unabhängig vom Wohnsitz beim Schulträger der besuchten Schule zu stellen. Daher ist für die Bearbeitung von Schülerfahrkosten nicht das Schulamt für die Städteregion Aachen zuständig, sondern die Schulträger (Schulverwaltungen). Eine Auflistung der Schulträger der Städte und Gemeinden finden Sie unter "Links".