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Verbraucherschutz

Lebensmittelüberwachung und Verbraucherschutz


Die wesentlichen Aufgaben der Lebensmittelüberwachung sind der gesundheitliche Verbraucherschutz und der Schutz der Verbraucher und Verbraucherinnen vor Irreführung und Täuschung.
Die Einhaltung der Rechtsvorschriften in Bezug auf Lebensmittel, Bedarfsgegenstände und Kosmetika wird durch wissenschaftliche Sachverständige und Lebensmittelkontrolleure überwacht. Unterstützt werden diese durch spezialisierte Verwaltungsmitarbeiter.


Bei Unternehmen, wie z.B. Fleisch verarbeitende Betriebe, Bäckereien, Supermärkte, Großküchen, gastronomische Einrichtungen aller Art, Märkte und Kioske, werden regelmäßig Kontrollen durchgeführt.

Bei den Betriebskontrollen wird u.a. auf die Einhaltung der allgemeinen Hygiene (Sauberkeit, Instandhaltung und Personalhygiene), der rechtlichen Vorgaben beim Lagern und Herstellen von Lebensmitteln sowie der korrekten Kennzeichnung der Waren geachtet. Ebenso werden die für Lebensmittelbetriebe gesetzlich verpflichteten Eigenkontrollen überprüft.

In regelmäßigen Abständen werden amtliche Proben risikoorientiert oder aus besonderen Gründen, wie z.B. bei Verbraucherbeschwerden oder Schwerpunktaktionen, entnommen.

Betriebe mit guten Kontrollergebnissen (keine oder geringe Mängel) werden seltener kontrolliert; Betriebe mit Mängeln hingegen häufiger.

Seit November 2007 arbeitet die Lebensmittelüberwachung nach einem auf Grundlage der DIN ISO 9001-2008 aufgestellten Qualitätsmanagementsystem.

Seit 2007 ist nach EU-rechtlichen Bestimmungen die Lebensmittelüberwachung teilweise gebührenpflichtig, z.B. bei Nachkontrollen.

Werden bei der Betriebskontrolle erhebliche Mängel festgestellt oder entsprechen die amtlichen Proben nicht den rechtlichen Vorgaben, werden ordnungsbehördliche Maßnahmen (z.B. Verwarnungsgeld oder ein Bußgeld) eingeleitet.
Bei ganz erheblichen Verstößen kann ein Strafverfahren eingeleitet werden.

Der Verbraucher hat die Möglichkeit, Beschwerden über den Kauf von verdorbenen bzw. minderwertigen Lebensmitteln (bzw. Kosmetika oder Bedarfsgegenständen) oder die Annahme von mangelhaften Produktionsbedingungen in einem Betrieb einzureichen.

Den Vordruck zu einer Verbraucherbeschwerde finden Sie im Bereich Dienstleistungen unter der Rubrik 'Umwelt, Tiere & Verbraucherschutz'.

Für Beschwerden, weitere Informationen und Fragen stehen Ihnen unsere Mitarbeiter unter den angegebenen Rufnummern gerne zur Verfügung.

Kontakt

Amt für Verbraucherschutz, Tierschutz und Veterinärwesen
Carlo-Schmid-Straße 4
52146 Würselen
Tel: +49 241 5198-3949
Fax: +49 2405 95018

vetamt@staedteregion-aachen.de

Ansprechpartner/-innen