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Integration

Nach Angaben des Statistischen Bundesamts leben derzeit über 8,7 Mio. (Stand: Ende 2015) Ausländer in Deutschland, davon über 2,6 Mio. in Nordrhein-Westfalen (Stand: Ende 2014). Über zwei Drittel leben bereits seit 10 Jahren und mehr - zum Teil über 25 Jahre - hier. Für ihre Integration in Staat, Gesellschaft, Arbeitsleben und Kultur sind verlässliche Rahmenbedingungen ebenso notwendig wie die eigene Bereitschaft, bestehende Integrationsangebote anzunehmen und die Integration selbst zu wollen und zu unterstützen. Integration ist keine Einbahnstraße sondern gegenseitiges Geben und Nehmen.

Wichtigste Voraussetzung für eine gelingende Integration ist die Beherrschung der Sprache. Wer als ausländischer Mitbürger in Deutschland leben möchte, sollte Deutsch sprechen. Nur wer die deutsche Sprache beherrscht, hat die Chance, erfolgreich an Bildung und Beschäftigung teilzuhaben. Außerdem sollten auch ausländische Bürger einige Dinge über das Land, in dem sie leben, wissen: Geschichte, Kultur und Rechtsordnung gehören dazu. Deshalb setzt die Landesregierung von Nordrhein-Westfalen auf die frühzeitige Vermittlung von Sprachkenntnissen für Zugewanderte.

 

Nach § 44 Aufenthaltsgesetz haben erwachsene Ausländer und Ausländerinnen, die sich dauerhaft im Bundesgebiet aufhalten, Anspruch auf Teilnahme an einem Integrationskurs, wenn sie erstmals einen Aufenthaltstitel erhalten haben. Entsprechende Bestätigungen der Teilnahmeberechtigung erteilen die Ausländerbehörden.

 

Das am 01.01.2005 in Kraft getretene Zuwanderungsgesetz hat die Grundlagen dafür geschaffen, dass die Menschen, die neu nach Deutschland einwandern, so früh und umfassend wie möglich Deutsch lernen. Mit dem Zuwanderungsgesetz ist erstmals eine bundesgesetzliche Verantwortung für Integrationskurse definiert worden. Der Integrationskurs umfasst in der Regel insgesamt 700 Unterrichtsstunden. Ein Sprachkurs mit 600 Stunden hat zum Ziel, ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache zu vermitteln. Die restlichen 100 Stunden dienen der Orientierung in der Rechtsordnung, der Kultur und der Geschichte Deutschlands.

 

Im Dezember 2007 wurde mit der Änderung der Integrationskursverordnung die Möglichkeit geschaffen, entsprechende Kurse flexibler für die jeweilige Zielgruppe zu gestalten. Bei Bedarf können spezielle Integrationskurse eingerichtet werden (z.B. bei erhöhtem Betreuungsaufwand), die dann bis zu 900 Unterrichtsstunden im Sprachkurs und 100 Stunden im Orientierungskurs umfassen. Bei geringerem Integrationsbedarf (z.B. ein Studium in der Heimat) werden Intensivkurse angeboten, die 400 Stunden umfassen und 45 Std. Orientierungskurs. Nähere Einzelheiten erfährt man bei den Kursträgern.

 

Einige Kursträger bieten für Mütter mit kleinen Kindern Kurse mit Kinderbetreuung an. Das aktuelle Angebot erfahren bei den Mitarbeitenden der Integration des Ausländeramtes der StädteRegion.

Deutsche und Spätaussiedler mit geringen Deutschkenntnissen können auch zum Sprachkurs zugelassen werden. Sie müssen beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge selbst einen Antrag stellen.  

 

Der Teilnahmebeitrag beträgt 2,20 Euro pro Unterrichtsstunde und richtet sich nach der Kursdauer. Wer Leistungen nach dem SGB II (Grundsicherung für Arbeitssuchende) oder Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem SGB XII bezieht, kann hiervon auf Antrag befreit werden.

 

Andere Ausländer und Ausländerinnen und deren Familienangehörige können vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge im Rahmen verfügbarer Kursplätze für eine Kursteilnahme zugelassen werden.

Insbesondere für Asylbewerber besteht seit der Änderung des Aufenthaltsgesetzes durch das Integrationsgesetz die Möglichkeit entweder direkt über das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge oder über die Sprachschule einen Antrag auf Zulassung zum Integrationskurs zu stellen.

Ansprechpartner/-innen

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Frau Marticke
Tel: +49 241 5198-3394
Fax: +49 241 5198-83306
Raum: 111