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Ausländische Studierende / Wissenschaftler_innen RWTH

An der Außenstelle des Ausländeramtes im Super C werden alle ausländischen Studierenden der RWTH, Wissenschaftliche Mitarbeiter der RWTH sowie deren Familienangehörige betreut.

Die drei Beschäftigten des Ausländeramtes gewährleisten eine direkte Publikumssachbearbeitung und kümmern sich dabei um eine Vielzahl ausländerrechtlicher Angelegenheiten. Dazu gehören unter anderem die Entscheidungen zur Erteilung oder Verlängerung von Aufenthaltstiteln zum Studium, zur Arbeitsplatzsuche nach erfolgreich absolviertem Studium und letztendlich zur qualifizierten Beschäftigung.

Die Außenstelle des Ausländeramtes an der RWTH Aachen besteht bereits seit 2005. Nach über 10 Jahren erfolgreicher und vertrauensvoller Zusammenarbeit zwischen dem Ausländeramt und dem International Office der RWTH Aachen wurde ein neuer Kooperationsvertrag zwischen der RWTH Aachen und der StädteRegion Aachen geschlossen.

Darüber hinaus wird hochqualifizierten Studienabsolventen oder Wissenschaftlichen Mitarbeitern der RWTH mit einem jährlich neu festgelegten Mindesteinkommen die Blaue Karte EU ausgestellt. Nähere Informationen finden Sie in den Dienstleistungen.

Für die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis zur Beschäftigung ist vom Arbeitgeber der Vordruck "Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis" zusätzlich zum Arbeitsvertrag auszufüllen. Den Vordruck finden Sie im Downloadbereich.

Grundvoraussetzung jeder Erteilung oder Verlängerung eines Aufenthaltstitels ist die Sicherstellung des Lebensunterhaltes. Dazu gehört auch der Nachweis ausreichenden Krankenversicherungsschutzes. Der Lebensunterhalt wird bei Studenten in der Regel durch ein Stipendium, Sperrkonto oder Verpflichtungserklärung gem. § 68 AufenthG sichergestellt.

Tutorial: Wie erhalte ich eine (studentische) Aufenthaltserlaubnis?