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Verpflichtungserklärungen

Die Verpflichtungserklärung, umgangssprachlich auch „Einladung“ genannt, ist eine finanzielle Garantieerklärung bzw. Bürgschaft, mit der sich der Einladende zur Kostenübernahme verpflichtet. Eine Verpflichtungserklärung wird in der Regel von der deutschen Auslandvertretung als Nachweis der Kostenübernahme für die Ausstellung u.a. von Besuchs- und Geschäftsvisa verlangt.

Für die Abgabe einer Verpflichtungserklärung bieten wir Ihnen zwei Möglichkeiten.
 

  1. Möglichkeit
    Sie können einen persönlichen Vorsprachetermin vereinbaren. Ist die Prüfung Ihres Antrages und der eingereichten Unterlagen positiv, wird Ihnen am Ende des Termins die Verpflichtungserklärung ausgestellt und mitgegeben.
    Termine können Sie online über unsere Dienstleistung "Einladung/Verpflichtungserklärung" am Ende der Seite buchen.

    oder
     
  2. Möglichkeit
    Sie können Ihren Antrag und die für die Prüfung notwendigen Unterlagen online einreichen. Die anschließende Bearbeitungszeit beträgt ca. 3-4 Wochen. In der Zwischenzeit bitten wir von Sachstandsanfragen abzusehen, da dies den Bearbeitungsprozess nur verzögert.
    Ist die Prüfung Ihres Antrags positiv, erhalten Sie eine E-Mail mit Informationen zum weiteren Ablauf.
    Zur Abgabe des Antrages und zum Hochladen der Unterlagen folgenden Sie bitte unserer Dienstleistung "Einladung/Verpflichtungserklärung" am Ende dieser Seite.

 

Egal für welche der beiden Möglichkeiten Sie sich entscheiden, beachten Sie bitte unbedingt die benötigten Unterlagen zur Abgabe einer Verpflichtungserklärung. Laden Sie sich hierzu das PDF-Dokument aus dem Downloadbereich herunter.

Bitte laden Sie alle dort genannten Unterlagen hoch oder bringen Sie diese zu Ihrem persönlichen Vorsprachetermin mit.
 

Für weitere Informationen siehe auch Dienstleistungen.

Ansprechpartner/-innen

Frau Katsalis
Tel: +49 241 5198-3347
Fax: +49 241 5198-83306
Raum: 227

Frau Kaymakyemez
Tel: +49 241 5198-3382
Fax: +49 241 5198-83306
Raum: 226