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Zuwanderungsrecht
 
	
					
			
	
									
								Ausländische Mitbürger und Mitbürgerinnen (ausgenommen sind die Bürger der Europäischen Union und Staatsangehörige der EWR-Staaten) benötigen für den Aufenthalt im Bundesgebiet entweder einen der fünf folgenden Aufenthaltstitel
· Visum (wird von der deutschen Auslandsvertretung ausgestellt)
· Aufenthaltserlaubnis
· Blaue Karte EU
· Niederlassungserlaubnis
· Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU
oder sie müssen im Besitz eines Ankunftsnachweises, einer Aufenthaltsgestattung (Aufenthaltsnachweis während des Asylverfahrens) oder Duldung (Bescheinigung über die Aussetzung der Abschiebung) sein.
Für weitere Informationen siehe auch Dienstleistungen
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                                            Dienstleistungen
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                                        Aufenthaltsangelegenheiten I - Buchstaben: A-Günd
                                    
                                
                            
                            Hackländerstraße
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                            52064
                            Aachen
                            
                            
                                
                            
                            
                                
                            
                        
                            
                                
                                    auslaenderamt@staedteregion-aachen.de
                                
                                
                            
                        
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                                        Aufenthaltsangelegenheiten II - Buchstaben: Günd-Nai
                                    
                                
                            
                            Hackländerstraße
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                            52064
                            Aachen
                            
                            
                                
                            
                            
                                
                            
                        
                            
                                
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                                        Aufenthaltsangelegenheiten III - Buchstaben: Naj-Z
                                    
                                
                            
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