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Aufenthaltsangelegenheiten

Zuwanderungsrecht

Ausländische Mitbürger und Mitbürgerinnen (ausgenommen sind die Bürger der Europäischen Union und Staatsangehörige der EWR-Staaten) benötigen für den Aufenthalt im Bundesgebiet entweder einen der fünf folgenden Aufenthaltstitel

 

· Visum (wird von der deutschen Auslandsvertretung ausgestellt)

· Aufenthaltserlaubnis

· Blaue Karte EU

· Niederlassungserlaubnis

· Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU

 

oder sie müssen im Besitz eines Ankunftsnachweises, einer Aufenthaltsgestattung (Aufenthaltsnachweis während des Asylverfahrens) oder Duldung (Bescheinigung über die Aussetzung der Abschiebung) sein.

 

Für weitere Informationen siehe auch Dienstleistungen