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Zuwanderungsrecht

Ausländische Mitbürger und Mitbürgerinnen (ausgenommen sind die Bürger der Europäischen Union und Staatsangehörige der EWR-Staaten) benötigen für den Aufenthalt im Bundesgebiet entweder einen der fünf folgenden Aufenthaltstitel
· Visum (wird von der deutschen Auslandsvertretung ausgestellt)
· Aufenthaltserlaubnis
· Blaue Karte EU
· Niederlassungserlaubnis
· Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU
oder sie müssen im Besitz eines Ankunftsnachweises, einer Aufenthaltsgestattung (Aufenthaltsnachweis während des Asylverfahrens) oder Duldung (Bescheinigung über die Aussetzung der Abschiebung) sein.
Für weitere Informationen siehe auch Dienstleistungen
Dienstleistungen
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Aufenthaltsangelegenheiten I - Buchstaben: A-Fak
Hackländerstraße 1
52064 Aachen
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Aufenthaltsangelegenheiten II - Buchstaben: Fal-Mem
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Aufenthaltsangelegenheiten III - Buchstaben: Men-Z
Hackländerstraße 1
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