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Die Einbürgerung bietet Ihnen politische Partizipation, rechtliche Gleichstellung und weitere Möglichkeiten der gesellschaftlichen Teilhabe.
Ihre Rechte als deutscher Staatsangehöriger
Durch die Einbürgerung werden Sie gleichberechtigte Bürgerin oder gleichberechtigter Bürger unseres Landes mit allen Rechten und Pflichten als Staatsbürger.
Sie können dann in den Gemeinden, in den Ländern und auf Bundesebene wählen. Sie können auch selbst für politische Ämter kandidieren.
Sie können in Deutschland Ihren Beruf frei wählen. Außerdem gehören Sie dann zur Europäischen Union, dadurch genießen Sie Freizügigkeit in Europa. Mit der deutschen Staatsangehörigkeit erwerben Sie eine Reihe von Rechten:
- Allgemeines Wahlrecht
- Erlangung der sog. Deutschengrundrechte (Art. 8 GG Versammlungsfreiheit, Art. 9 Abs. 1 GG Vereinigungsfreiheit, Art. 11 GG Freizügigkeit, Art. 12 GG Berufsfreiheit)
- Unverwirkbares Aufenthaltsrecht
- Zugang zum Beamtenstatus
- EU-Freizügigkeit
- Konsularischen Schutz im Ausland
- Visafreiheit in vielen Ländern der Welt
Einbürgerungsvoraussetzungen
Wer seit acht Jahren dauerhaft und rechtmäßig in Deutschland lebt, hat unter folgenden Voraussetzungen einen Anspruch auf Einbürgerung:
- geklärte Identität und Staatsangehörigkeit
- unbefristetes oder auf Dauer angelegtes Aufenthaltsrecht zum Zeitpunkt der Einbürgerung
- Bekenntnis zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung des Grundgesetzes
- grundsätzlich Aufgabe der bisherigen Staatsangehörigkeit
- Kenntnisse der deutschen Sprache, die dem Niveau B 1 des Gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen entsprechen
- Nachweis über Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse in Deutschland (Einbürgerungstest)
- eigenständige Sicherung des Lebensunterhalts für sich und die unterhaltsberechtigten Angehörigen
- keine Verurteilung wegen einer Straftat
- Einordnung in die deutschen Lebensverhältnisse ist gewährleistet
Einbürgerungsgebühr
• 255 Euro pro Person
• 51 Euro für minderjährige Kinder, die zusammen mit ihren Eltern eingebürgert werden
Wie werde ich eingebürgert?
Die Einbürgerung müssen Sie beantragen. Der Antrag steht für Sie als Download bereit. Für Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren müssen die Eltern den Antrag stellen.
Ausnahmen und Erleichterungen
Bei den Einbürgerungsvoraussetzungen sind in bestimmten Fällen Ausnahmen und Erleichterungen möglich. Hierüber und über das Einbürgerungsverfahren insgesamt gibt Ihnen die Infostelle Auskunft und berät Sie individuell.
Zuständige Behörde für im Ausland lebende Antragsteller
Dauerhaft im Ausland lebende Personen können nur ausnahmsweise eingebürgert werden. Für sie ist das Bundesverwaltungsamt in Köln zuständig. Erster Ansprechpartner kann hier die örtlich zuständige deutsche Auslandsvertretung (Botschaft, Generalkonsulat oder sonstige konsularische Stelle) sein.
Einbürgerungstest/Test „Leben in Deutschland“ (TLiD)
Die für eine Einbürgerung erforderlichen Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse in Deutschland werden in der Regel durch einen Einbürgerungstest nachgewiesen.
Der Test besteht aus 33 Fragen, davon 3 landesbezogene Fragen, die nur für das jeweilige Bundesland zu beantworten sind, in dem Sie leben. Bei jeder Frage müssen Sie aus vier möglichen Antworten die richtige auswählen. Wenn Sie mindestens 17 Fragen richtig beantworten, haben Sie den Test bestanden. In den letzten Jahren haben weit über 90 % der Teilnehmer den Test bestanden.
Befreiung vom Einbürgerungstest
Sie müssen keinen Test ablegen, wenn sie noch keine 16 Jahre alt sind oder die Anforderungen wegen Krankheit, Behinderung oder altersbedingt nicht erfüllen können. Ebenfalls vom Einbürgerungstest befreit ist, wer über einen deutschen Schulabschluss verfügt oder den erfolgreichen Abschluss eines Studiums an einer deutschen Hochschule in den Bereichen Rechts-, Gesellschafts-, Sozialwissenschaften, Politik- oder Verwaltungswissenschaften nachweisen kann.
Online-Testcenter des BAMF
Hier können Sie einen Probedurchlauf des Einbürgerungstests machen und den Gesamtkatalog der möglichen Fragen einsehen.
- Online Einbürgerungstest
Im Online-Testcenter des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge können Sie probeweise einen Mustertestbogen ausfüllen. Wenn Sie alle Fragen beantwortet haben, wird angezeigt, welche Fragen richtig beantwortet wurden.
Anschließend können Sie sich die richtigen Lösungen mit kurzen Hintergrundinformationen anschauen. Sie können online auch einen interaktiven Fragenkatalog bearbeiten. Nach der Bearbeitung jeder Frage bekommen Sie die richtige Antwort angezeigt.
Der Onlinetest des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge ist kostenlos.
Kontakt
Einbürgerung, Staatsangehörigkeitsrecht
Hackländerstraße
1
52064
Aachen
Tel: +49 241 5198-5600
Fax: +49 241 5198-83306
einbuergerung@staedteregion-aachen.de