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Die Wohnraumförderung
ist Ansprechpartner für die öffentliche Wohnraumförderung des Landes Nordrhein-Westfalen für Vorhaben in den städteregionsangehörigen Städten und Gemeinden (Aachen, Alsdorf, Baesweiler, Eschweiler, Herzogenrath, Monschau, Roetgen, Simmerath, Stolberg und Würselen).
Derzeit ist die Nachfrage nach unseren Dienstleistungen zu den verschiedenen Programmen rund um die Wohnraumförderung sehr hoch. Damit wir die gestellten Förderanträge möglichst zeitnah bearbeiten können, müssen wir unsere Sprechzeiten vorübergehend reduzieren.
- Für alle Dienstleistungen, die sich um die Förderung von einem gekauften oder neu gebauten Haus drehen, bieten wir derzeit Sprechzeiten nur noch mittwochs in der Zeit von 9:00 bis 12:00 Uhr und von 14:00 bis 17:00 Uhr an.
- Zu Dienstleistungen, die Förderungen der StädteRegion für Photovoltaikanlagen, regenerative Heizungsanlagen, steckerfertige Photovoltaikanlagen sowie Dach- und Fassadenbegrünung betreffen, bieten wir Sprechzeiten derzeit nur noch donnerstags von 8:00 bis 12:00 Uhr an.
Wir bitten Sie um Verständnis dafür, dass außerhalb dieser Sprechzeiten derzeit keine telefonische Erreichbarkeit besteht. Das Hinterlassen einer Nachricht auf dem Anrufbeantworter ist möglich.
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Dienstleistungen
- Wohnraumförderung - Mietwohnungsbau - Neubau ACHTUNG Baustelle: diese Seite befindet sich in Überarbeitung !
- Wohnraumförderung - Mietwohnungsbau - Bestand ACHTUNG Baustelle: diese Seite befindet sich in Überarbeitung!
- Wohnraumförderung - selbstgenutztes Wohneigentum - Modernisierung (Eigenheim oder Eigentumswohnung)
- Wohnraumförderung - selbstgenutztes Wohneigentum - Neuschaffung oder Erwerb vorhandenen Wohnraums (Eigenheim oder Eigentumswohnung)
- Wohnraumförderung – Löschungsbewilligungen zu Grundbucheintragungen (für das Altkreisgebiet Aachen) - für Notare
- Wohnberechtigungsbescheinigung (WBS) - für Monschau, Simmerath und Roetgen
- Wohnraumförderung - Zinssenkungsanträge für Darlehen der NRW.Bank
- Wohngeld - Widerspruch
- Förderung - klimafreundlicher Heizungsanlagen sowie Effizienzverbesserungen - - Fördermittel 2023 sind ausgeschöpft !
- Förderung - Photovoltaikanlagen und Batteriespeichersysteme
- Förderung - Dach- und Fassadenbegrünungen
Mietwohnungsneubau
Förderung von Mietwohnungsbau - Bestandserwerb
Modernisierung von selbstgenutztem Wohneigentum (Eigenheim oder Eigentumswohnung)
Selbstgenutztes Wohneigentum - Neubau oder Bestandserwerb
Wohnraumförderung - Löschungsbewilligung von Grundbucheinträgen zugunsten der Wohnraumförderung
Zinssenkungsanträge
Wohnberechtigungsschein
Widerspruch zum Wohngeld
Förderung von Solarkollektoranlagen und von Heizungsanlagen mit regenerativer Energienutzung, Solarthermie, Geothermie sowie Effizienzverbesserungen
Förderung von Photovoltaikanlagen
Förderung von Dach- und Fassadenbegrünungen
Kontakt
Amt für Bauaufsicht und Wohnraumförderung
Zollernstraße
10
52070
Aachen
Tel: 0241 5198-6301
Fax: 0241 5198-80630
bauordnungsamt@staedteregion-aachen.de
Öffnungszeiten:
Mo. | - | Uhr | |||||||
Mi. | - | Uhr | und | - | Uhr | ||||
Do. | - | Uhr |
Wichtiger Hinweis!
geänderte Sprechzeiten Wohnraumförderung:
Selbstgenutztes Wohneigentum:
Mi. 08:00 - 12:00 Uhr und
Mi. 14:00 - 17:00 Uhr
städteregionseigene Förderungen:
Do. 08:00 - 12:00 Uhr
Ansprechpartner/-innen
Arbeitsgruppenleiterin
Frau Ursula Bauer
Tel: +49 241 5198-6320
Fax: +49 241 5198-80630
Raum: A 1012