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Obere Denkmalbehörde
Denkmäler sind als Kulturgüter für die Allgemeinheit zu erhalten, zu pflegen und sinnvoll zu nutzen. Denkmalschutz und Denkmalpflege sind daher ein wichtiges Anliegen, welches im öffentlichen Interesse steht. Gesetzliche Regelungen hierzu trifft das Nordrhein-Westfälische Denkmalschutzgesetz (Denkmalschutzgesetz NRW – DSchG NRW).
Die StädteRegion Aachen beaufsichtigt als Obere Denkmalbehörde die Unteren Denkmalbehörden der Städte Alsdorf, Baesweiler, Eschweiler, Herzogenrath, Monschau, Stolberg und Würselen und der Gemeinden Roetgen und Simmerath. Außerdem ist sie für die Erteilung von Nachforschungs- und Grabungserlaubnissen zuständig.
Die Untere Denkmalbehörde der Stadt Aachen wird von der Bezirksregierung Köln als Obere Denkmalbehörde beaufsichtigt.
Die Unteren Denkmalbehörden sind zum Beispiel für das Führen der Denkmallisten, für die Erteilung von Erlaubnissen für Maßnahmen an Denkmälern, für das Ausstellen von Steuerbescheinigungen und für ordnungsbehördliche Anordnungen zum Erhalt und zur Sicherung von Denkmälern zuständig.
Bei diesbezüglichen Anliegen wenden Sie sich bitte direkt an die zuständige Untere Denkmalbehörde.
Die Obere Denkmalbehörde der StädteRegion Aachen untersteht direkt dem Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen als Oberste Denkmalbehörde.
Alle Denkmalbehörden werden durch das Amt für Denkmalpflege und das Amt für Bodendenkmalpflege des Landschaftsverbandes Rheinland (LVR) fachlich beraten und unterstützt.
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Dienstleistungen
Kontakt
Amt für Bauaufsicht und Wohnraumförderung
Zollernstraße
10
52070
Aachen
Tel: 0241 5198-6301
Fax: 0241 5198-80630
bauordnungsamt@staedteregion-aachen.de
Öffnungszeiten:
| Mo. | - | Uhr | |||||||
| Mi. | - | Uhr | |||||||
| Do. | - | Uhr | |||||||
Servicezeiten Wohnraumförderung für
Selbstgenutztes Wohneigentum:
Mo. 08:00 - 12:00 Uhr
Mi. 08:00 - 12:00 Uhr und
Mi. 14:00 - 17:00 Uhr
Ansprechpartner/-innen
Frau Schepp
Tel: +49 241 5198-6317
Fax: +49 241 5198-80630
Raum: A 1005