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Hier finden Sie alle Informationen rund um das Schwerbehindertenrecht.
Aktuelles
Bitte beachten Sie, dass sich die Zeiten der telefonischen Erreichbarkeit unserer zentralen Telefonnummer 0241/5198-5729 ändern. Ab dem 05.12.2022 sind wir zu folgenden Zeiten für Sie erreichbar:
Montag, Mittwoch und Freitag ab 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr,
Dienstag und Donnerstag ab 08.00 Uhr bis 16.00 Uhr
sowie nach Vereinbarung.
Sprechzeiten
Persönliche Vorsprachen im Schwerbehindertenbereich sind wie folgt möglich:
Montag bis Donnerstag:
ab 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr freie Sprechzeiten,
ab 14.00 Uhr Terminsprechzeiten,
Freitag:
ab 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr Terminsprechzeiten.
Um einen reibungslosen Ablauf der Sprechzeiten ohne Wartezeiten zu ermöglichen, sind während der Terminsprechzeiten keine Vorsprachen ohne vorherige telefonische Vereinbarung möglich.
Den Schwerbehindertenbereich erreichen Sie telefonisch zu folgenden Zeiten:
Montag, Mittwoch und Freitag ab 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr,
Dienstag und Donnerstag ab 08.00 Uhr bis 16.00 Uhr
sowie nach Vereinbarung.
Der Schwerbehindertenbereich ist per E-Mail an schwerbehindertenrecht@staedteregion-aachen.de oder unter der zentralen Telefonnummer 0241/5198-5729 zu erreichen.
Informationen zu den Steuer-Pauschbeträgen für behinderte Menschen
Informationen zu den Steuer-Pauschbeträgen für behinderte Menschen, insbesondere zu den Änderungen ab dem Veranlagungszeitraum 2021, erhalten Sie unter der Rubrik „Steuerliche Vorteile für Menschen mit Behinderung“.
Wie lasse ich eine Schwerbehinderung feststellen?
Wie lasse ich eine Schwerbehinderung feststellen? (Deutsche Gebärdensprache)
Kontakt
Schwerbehindertenrecht I
Trierer Straße
1
52078
Aachen
Tel: +49 241 5198-5729
Fax: +49 241 5198-5790
schwerbehindertenrecht@staedteregion-aachen.de
Kontakt
Schwerbehindertenrecht II
Trierer Straße
1
52078
Aachen
Tel: +49 241 5198-5729
Fax: +49 241 5198-5790
schwerbehindertenrecht@staedteregion-aachen.de