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Aktuelles
Verzögerungen und Einschränkungen im Schwerbehindertenbereich des Versorgungsamtes
Aufgrund personeller Engpässe kommt es derzeit zu Verzögerungen bei der Bearbeitung von Schwerbehindertenrechtsangelegenheiten.
Gleichzeitig muss die telefonische Erreichbarkeit der zentralen Telefonnummer 0241/5198-5729 eingeschränkt werden. Diese ist bis auf Weiteres zu folgenden Zeiten erreichbar:
Montag bis Donnerstag 08.00 Uhr bis 13.00 Uhr.
Persönliche Vorsprachen sind unter den bisherigen Bedingungen weiterhin möglich. Bitte beachten Sie aber, dass Vorsprachen ohne Termin nur zu den u. a. freien Sprechzeiten möglich sind. Für die Terminsprechzeiten können sowohl persönliche als auch telefonische Termine vereinbart werden.
Der Schwerbehindertenbereich ist darüber hinaus auch per E-Mail an schwerbehindertenrecht@staedteregion-aachen.de zu erreichen.
Wir bitten um Ihr Verständnis und sind bemüht, Ihre Anliegen schnellstmöglich zu bearbeiten. Bitte sehen Sie – wenn möglich - zurzeit von Sachstandsanfragen ab.
Vielen Dank für Ihre Geduld.
Sprechzeiten des Schwerbehindertenbereichs
Persönliche Vorsprachen im Schwerbehindertenbereich sind wie folgt möglich:
Montag bis Donnerstag:
ab 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr freie Sprechzeiten,
ab 14.00 Uhr Terminsprechzeiten,
Freitag:
ab 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr Terminsprechzeiten.
Um einen reibungslosen Ablauf der Sprechzeiten ohne Wartezeiten zu ermöglichen, sind während der Terminsprechzeiten keine Vorsprachen ohne vorherige telefonische Vereinbarung möglich.
Den Schwerbehindertenbereich erreichen Sie telefonisch zu folgenden Zeiten:
Montag bis Donnerstag ab 08.00 Uhr bis 16.00 Uhr,
Freitag ab 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr
sowie nach Vereinbarung.
Der Schwerbehindertenbereich ist per E-Mail an schwerbehindertenrecht@staedteregion-aachen.de oder unter der zentralen Telefonnummer 0241/5198-5729 zu erreichen. Wenn dort besetzt ist, stehen weitere Durchwahlen zur Verfügung: -5721; -5726; -5728; -5732; -5733; -5734; -5741; -5744; -5746; -5747; -5748; -5749; -5750.
Informationen zu den Steuer-Pauschbeträgen für behinderte Menschen
Informationen zu den Steuer-Pauschbeträgen für behinderte Menschen, insbesondere zu den Änderungen ab dem Veranlagungszeitraum 2021, erhalten Sie unter der Rubrik „Steuerliche Vorteile für Menschen mit Behinderung“.
Hier finden Sie alle Informationen rund um das Schwerbehindertenrecht.
Wie lasse ich eine Schwerbehinderung feststellen?
Wie lasse ich eine Schwerbehinderung feststellen? (Deutsche Gebärdensprache)
Erreichbarkeit der Schwerbehindertenrechtstelle
Trierer Straße 1
52078 Aachen (Besucheradresse)
Tel.: +49(241)51980
Fax: +49(241)51985790

Kostenfreie Behindertenparkplätze stehen Ihnen im Eisenbahnweg (in der Nähe des Seiteneingangs der Aachen Arkaden) zur Verfügung.
Die Einrichtung konnte nicht dargestellt werden.
Kontakt
Schwerbehindertenrecht II
Trierer Straße
1
52078
Aachen
Tel: +49 241 5198-5729
Fax: +49 241 5198-5790
schwerbehindertenrecht@staedteregion-aachen.de
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Informationsmaterial
- Ratgeber für schwerbehinderte Menschen (PDF)
- Einleger Ratgeber (Aktualisierungen) (PDF)