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Feinstaubplakette

Berechnung und Bestellung

Feinstaubplakette - Bestellung



In Aachen ist seit dem 1. Februar 2016 eine Umweltzone eingerichtet. Von diesem Tag an dürfen nur noch Fahrzeuge mit einer grünen Feinstaubplakette oder Ausnahmegenehmigung in der Umweltzone fahren.

Plakettenpflicht

Sowohl im Inland als auch im Ausland zugelassene Fahrzeuge benötigen eine Plakette zur Einfahrt in Umweltzonen in Deutschland. Verkehrsbeschränkende Maßnahmen wie Fahrverbote in Umweltzonen sind Teil der geltenden Verkehrsrechtsregelungen, die jeder Autofahrer kennen und beachten muss. Die Plakettenpflicht gilt jedoch nur für die Fahrt in Umweltzonen.

Ausgabestellen für Plaketten

In- und ausländische Fahrzeughalter können Plaketten bei den Kraftfahrzeug-Zulassungsstellen, technischen Überwachungsorganisationen (z.B. TÜV, DEKRA, GTÜ, KÜS) sowie bei den für Abgasuntersuchungen autorisierten Kfz-Werkstätten erwerben. Die Plaketten können innerhalb Deutschlands gekauft werden und gelten bundesweit.

Ausnahmegenehmigungen in der Umweltzone

Anträge auf Ausnahmegenehmigungen werden beim Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen der Stadt Aachen durch die Abteilung Straßenverkehr und Sondernutzungen bearbeitet. Informationen zur Umweltzone in der Stadt Aachen zu generellen Ausnahmen, Einzelausnahmegenehmigungen, Ansprechpartnern usw., erhalten Sie auf der Internetseite der Stadt Aachen.

Kontakt

Straßenverkehrsamt
Carlo-Schmid-Straße 4
52146 Würselen
Tel: +49 241 5198-6500
Fax: +49 241 5198-80650

info.stva@staedteregion-aachen.de

Öffnungszeiten:

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