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Feinstaubplakette - Bestellung

Plakettenpflicht

Sowohl im Inland als auch im Ausland zugelassene Fahrzeuge benötigen eine Plakette zur Einfahrt in Umweltzonen in Deutschland. Verkehrsbeschränkende Maßnahmen wie Fahrverbote in Umweltzonen sind Teil der geltenden Verkehrsrechtsregelungen, die jeder Autofahrer kennen und beachten muss. Die Plakettenpflicht gilt jedoch nur für die Fahrt in Umweltzonen.

Ausgabestellen für Plaketten

Plakettenpflicht

Sowohl im Inland als auch im Ausland zugelassene Fahrzeuge benötigen eine Feinstaubplakette zur Einfahrt in Umweltzonen in Deutschland. Verkehrsbeschränkende Maßnahmen wie Fahrverbote in Umweltzonen sind Teil der geltenden Verkehrsrechtsregelungen, die jede Autofahrerin und jeder Autofahrer kennen und beachten muss. Die Plakettenpflicht gilt jedoch nur für die Fahrt in Umweltzonen.

Ausgabestellen für Plaketten

In- und ausländische Fahrzeughalter und Fahrzeughalterinnen können Plaketten bei den Kraftfahrzeug-Zulassungsstellen, technischen Überwachungsorganisationen (z.B. TÜV, DEKRA, GTÜ, KÜS) sowie bei den für Abgasuntersuchungen autorisierten Kfz-Werkstätten erwerben. Die Plaketten können innerhalb Deutschlands gekauft werden und gelten bundesweit.

Ausnahmegenehmigungen in der Umweltzone

Stadt Aachen
Anträge auf Ausnahmegenehmigungen werden beim Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen der Stadt Aachen durch die Abteilung Straßenverkehr und Sondernutzungen bearbeitet. Informationen zur Umweltzone in der Stadt Aachen zu generellen Ausnahmen, Einzelausnahmegenehmigungen, Ansprechpartnern usw., erhalten Sie auf der Internetseite der Stadt Aachen.

Stadt Eschweiler
Informationen zur Umweltzone in der Stadt Eschweiler, zu generellen Ausnahmen und Einzelausnahmegenehmigungen erhalten Sie auf der Internetseite und im Bürgerportal der Stadt Eschweiler.

Ausnahmegenehmigungen in der Umweltzone

Für die Beantragung verwenden Sie bitte das Formular unter "Dienstleistung".

Wichtige Informationen zum Online-Antrag

Wichtige Hinweise vor Nutzung des Onlineverfahrens:

  • Es ist kein Servicekonto NRW erforderlich, Sie erhalten aus technischen Gründen keine gesonderte Eingangsbestätigung, sondern lediglich eine Hinweismail, dass das Onlineverfahren durchgeführt wurde.
  • Als Bezahlmöglichleiten stehen Ihnen ausschließlich paypal und giropay zur Verfügung
  • Notieren Sie bitte für evtl. Rückfragen unbedingt das Kassenzeichen.
  • Die Bearbeitungsdauer kann bis zu 10 Werktage betragen.

Kontakt

Straßenverkehrsamt
Carlo-Schmid-Straße 4
52146 Würselen
Tel: +49 241 5198-6500
Fax: +49 241 5198-80650

info.stva@staedteregion-aachen.de

Öffnungszeiten:

Mo. - Uhr    
Di. - Uhr    
Mi. - Uhr   und  - Uhr
Do. - Uhr    
Fr. - Uhr    
Sa. - Uhr    

Bitte vereinbaren Sie vor Ihrem Besuch einen Termin.