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Im Gebiet der StädteRegion befinden sich abbauwürdige Gesteinsvorkommen. Dies sind vor allem Kalkstein und Dolomit im Raum Stolberg sowie Sand und Kies im Nordkreis.
 
	
					
			
	
									
								
Abgrabungen bedürfen der Genehmigung nach dem Abgrabungsgesetz. Die untere Bodenschutzbehörde im Umweltamt der StädteRegion ist Genehmigungsbehörde für den oberirdischen Abbau von Bodenschätzen die im Verfügungsrecht des Grundstückseigentümers stehen. Das Abgrabungsgesetz gilt aber auch für die Oberflächengestaltung und Wiedernutzbarmachung des in Anspruch genommenen Geländes während und nach Abschluss der Abgrabung.
Der Abbau von Braunkohle sowie die Gewinnung von qualitativ besonders hochwertigen Sanden und Kiesen unterliegt der Regelung des Bundesberggesetzes. Genehmigungsbehörde solcher Auskiesungen -die auch Tagebaue genannt werden- ist die Bezirksregierung Arnsberg.
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                                    umweltamt@staedteregion-aachen.de
                                
                                
                            
                        
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