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Unter Immissionschutz versteht man Maßnahmen zur Verhinderung schädlicher Umwelteinwirkungen.
Als Immissionen (lateinisch "immittere" = hineinsenden) werden im gesetzlichen Sinne
- Luftverunreinigungen,
- Geräusche,
- Erschütterungen,
- Licht,
- Wärme,
- Strahlen
und ähnliche Umwelteinwirkungen bezeichnet, die auf Menschen, Tiere und Pflanzen, den Boden, das Wasser, die Atmosphäre sowie Kultur- und sonstige Sachgüter einwirken.
Schädlich sind Umwelteinwirkungen dann, wenn sie nach Art, Ausmaß oder Dauer geeignet sind, Gefahren, erhebliche Nachteile oder erhebliche Belästigungen für die Allgemeinheit oder die Nachbarschaft herbeizuführen. Diese Festlegungen sowie die gesetzlichen Anforderungen zur Vermeidung schädlicher Umwelteinwirkungen sind im Bundes-Immissionsschutzgesetz niedergeschrieben.
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Termine nach Vereinbarung
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Tel: +49 241 5198-7020
Fax: +49 241 5198-87020
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