Breadcrumb

Fischerei

Die nachhaltige Nutzung wildlebender Tiere ist ein wichtiges Motiv für den Schutz und die Erhaltung ihrer Lebensräume.

 

Dies gilt insbesondere für den begrenzten Lebensraum Gewässer, aus dem Fische, Krebse und Muscheln in aller Regel nicht auswandern können. Einträge von Schadstoffen können hier schnell zum Aussterben von Arten führen. Aber auch der Besatz von nichtseuchenfreier Fischbrut oder von nichtheimischen Fischarten oder Krebsen haben in der Vergangenheit schon zu großen Problemen in den Fischlebensräumen geführt.

Damit die Fischerei als dauerhafte, Natur erhaltende Nutzung unter Beachtung des Landeskultur-, des Natur- und des Artenschutzes, sowie des Tierschutzes betrieben wird, muss jeder, der in Nordrhein-Westfalen die Fischerei (auch an Privatgewässern) ausüben möchte, Inhaber eines Fischereischeines sein. Diesen  muss er mit sich führen und den berechtigten Personen zur Kontrolle vorlegen.

Voraussetzung für den Erhalt des Fischereischeines ist die Vorlage des Fischerprüfungszeugnisses, welches nach bestandener Fischerprüfung von der unteren Fischereibehörde ausgehändigt wird.

Unabhängig von dem Fischereischein muss zusätzlich die Erlaubnis des Fischereiberechtigten vorliegen (Fischereierlaubnisschein).

Jeder, der  in Deutschland angeln will (auch an privaten Gewässern), braucht:

  1. einen Fischereischein,
  2. einen Fischereierlaubnisschein

 

Kontakt

Jagd, Fischerei und Reiten
Zollernstraße 20
52070 Aachen

Öffnungszeiten:

Termine nach Vereinbarung


Ansprechpartner/-innen

Frau Claudia Claßen
Tel: +49 241 5198-7032
Fax: +49 241 5198-87032
claudia.classen@staedteregion-aachen.de

Frau Petra Gronowski
Tel: +49 241 5198-7034
Fax: +49 241 5198-87034
petra.gronowski@staedteregion-aachen.de

Frau Lynn Kinkartz
Tel: +49 241 5198-7033
Fax: +49 241 5198-87033
lynn.kinkartz@staedteregion-aachen.de